Freitag, 29. März 2024

Steuerbegünstigte Anlageprodukte zur Altersvorsorge

Vielen Verbrauchern ist mittlerweile bewusst, dass eine private Altersvorsorge heute dringend notwendig ist. Mit der gesetzlichen Rente alleine werden nur die wenigsten Bürger später auskommen, und auch die betriebliche Altersvorsorge ist meistens nicht ausreichend, um relativ sorgenfrei leben zu können. Es gibt im Finanzbereich diverse Produkte, die besonders zum Zweck der privaten Vorsorge geeignet sind. Wenn es in dem Zusammenhang allerdings um steuerbegünstigte Anlageformen geht, dann ist die Auswahl an Produkten sehr eingeschränkt. Bis vor einigen Jahren war es zumindest noch so, dass Kursgewinne im Wertpapierbereich unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei waren.

Das ist heute jedoch nicht mehr der Fall, sodass es kaum noch echte steuerbegünstigte Anlageformen gibt. Höchstens ein Investment im Ausland kann hier infrage kommen, jedoch sind solche Auslandsinvestments gerade für den Bereich der Altersvorsorge oftmals nicht allzu gut geeignet. Wenn man als Anleger und Sparer nach steuerbegünstigten Anlageprodukten zur Altersvorsorge sucht, dann findet man diese in erster Linie im Zusammenhang mit der Riester- und der Rürup-Rente. Bei der Riester-Rente entscheiden sich zwar die meisten Verbraucher für die Zulagen, also für die Grundzulage und für eine eventuelle Kinderzulage, aber grundsätzlich gibt es alternativ auch die Möglichkeit, dass bestimmte Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen sind.

Die Rürup-Rente ist ebenfalls auf diesem System der Steuerbegünstigung aufgebaut, denn hier kann der Sparer die gezahlten Sparbeiträge bis zu einer gewissen Grenze und zu einem bestimmten Prozentsatz als Sonderausgaben absetzen. Darüber hinaus kann man auch das Investment in Immobilien als steuerbegünstigte Anlageform bezeichnen. Das trifft vor allem dann zu, wenn eine erworbene Immobilie vermietet, also gewerblich genutzt wird. In diesem Fall können nämlich zahlreiche Ausgaben und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Immobilie entstanden sind, von der Steuer abgesetzt werden. Auch die physische Anlage in Gold kann unter bestimmten Voraussetzungen als steueroptimierte Anlageform bezeichnet werden, und sicherlich ist ein Investment in das Edelmetall auch keine schlechte Altersvorsorge.

Wenn zwischen dem An- und dem Verkauf des Goldes nämlich mehr als ein Jahr liegt, sind die erzielten Kursgewinne weiterhin steuerfrei. Ebenfalls steuerliche Vorteile kann man als Inhaber von Anteilen an einem geschlossenen Schiffsfonds geltend machen. Denn durch die Tonnagesteuer muss nur ein ganz kleiner Teil des Ertrages versteuert werden. Insgesamt betrachtet gibt es also durchaus noch einige Möglichkeiten, wie Anleger auch heute noch steueroptimiert für ihr Alter vorsorgen können.
 
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