Mittwoch, 9. Oktober 2024

Muss man Mahngebühren bezahlen?

Wenn man seine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, dann folgt oft innerhalb kurzer Zeit eine Mahnung. Auf dieser werden dem Schuldner auch Mahngebühren und / oder Verzugszinsen berechnet. Die Gebühren werden häufig als Pauschale angegeben und liegen um die fünf Euro. Die Verzugszinsen, die berechnet werden dürfen, sind dagegen sogar gesetzlich geregelt. Das heißt, dass beides auch vom Schuldner bezahlt werden muss, da er ja durch seinen Zahlungsverzug einen Mehraufwand des Gläubigers auch tatsächlich verschuldet hat.

Allerdings stellt die erste Mahnung eine Zahlungserinnerung dar und darf noch nicht mit Mahngebühren und Verzugszinsen belastet werden. Erst ab der zweiten Mahnung können diese Kosten geltend gemacht werden.

Grundsätzlich ist man auch verpflichtet, diese Gebühren zu zahlen. Viele Schuldner gleichen aber dennoch nur den fälligen Rechnungsbetrag, nicht jedoch die Mahngebühren mit aus. Die meisten Gläubiger verzichten dabei aber auch auf die weitere Geltendmachung aus Kulanz. Rein rechtlich gesehen, könnten sie die Mahngebühren aber auch einklagen, sodass der Schuldner gerichtlich gezwungen werden kann, die noch ausstehenden Mahngebühren zu bezahlen. Da dieser Aufwand aber sehr hoch ist und es sich meist nur um geringe Beträge handelt, rechnet sich die Einschaltung des Gerichts für die Mahngebühren in den seltensten Fällen, sodass davon Abstand genommen wird, sofern die Rechnung zumindest ausgeglichen ist.

Allerdings kann sich der Schuldner auch gegen überhöhte Mahngebühren werden. Denn völlig inakzeptable Mahngebühren von 15 oder 20 Euro und mehr, die dann in einigen Fällen sogar den Rechnungsbetrag übersteigen, verstoßen ebenfalls gegen geltendes Recht und diese muss man auch nicht bezahlen. Bevor man es jedoch darauf ankommen lässt, sollte man in jedem Fall Rat bei einem Anwalt einholen, der sich in der Materie bestens auskennt. Denn nur so hat man eine Chance auf Erfolg vor Gericht.

Natürlich sollte man seine Rechnungen am besten innerhalb der Zahlungsfristen zahlen, um all diesem Ärger aus dem Wege zu gehen. Doch kommt es in der Hektik des Alltags wirklich einmal dazu, dass man die eine oder andere Rechnung vergisst. Das heißt, dass es durchaus einmal passieren kann und dann sollte man schnellstmöglich zahlen. Die Mahngebühren auf einer ersten Mahnung, mit der man erstmalig in Verzug gesetzt wird, müssen dabei jedoch nicht beglichen werden. Denn diese sind unrechtmäßig und können deshalb auch nicht eingeklagt werden. Sollten die Unternehmen dennoch auf der Zahlung dieser Gebühren bestehen, was allerdings unwahrscheinlich ist, kann man es durchaus darauf ankommen lassen und vor Gericht ziehen. Da die Gebühren jedoch in den meisten Fällen vergleichsweise gering ausfallen, wird wohl kaum ein Unternehmen einen solchen Aufwand betreiben.
 
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