Freitag, 25. April 2025
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Wann muss man keine GEZ bezahlen?
Die GEZ muss im Grunde genommen jeder bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio sein Eigen nennt. Denn sobald man ein solches Gerät besitzt, könnte man sich auch die öffentlich-rechtlichen Sender ansehen oder anhören. Dabei spielt es keine Rolle, ob man dies tatsächlich tut oder auch nicht, die GEZ wird trotzdem fällig. Durch diese Gebühren finanzieren sich schließlich die öffentlich-rechtlichen Sender.Doch es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen man von der Pflicht zur Zahlung der GEZ befreit wird. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man sich noch in der Ausbildung befindet und ein zu geringes Einkommen erhält. Auch Arbeitslose, die nur noch Harzt IV erhalten, Personen, die im Alter nur eine Grundsicherung erhalten oder Schwerbehinderte können sich von der GEZ befreien lassen.
Wichtig ist, dass die GEZ nur auf Antrag erlassen wird. Diesen Antrag erhält man in der Regel bei seiner Gemeinde. Aber auch im Internet auf den Webseiten der GEZ selbst, kann man ihn sich downloaden. Der Antrag selbst muss dann ausgefüllt und unterschrieben werden und direkt an die Hauptstelle der GEZ gesendet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag nie rückwirkend gestellt werden kann. Er erhält seine Gültigkeit frühestens ab dem Monat nach Eingang des Antrags bei der GEZ selbst. Für bisher geleistete Zahlungen wird jedoch keine GEZ erstattet.
Deshalb ist es auch ratsam vorsichtshalber schon einmal einen Antrag zu stellen, wenn man weiß, dass man in naher Zukunft Arbeitslosengeld II, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder ähnliches erhält. Auch wenn der Schwerbehindertenausweise zum Beispiel noch nicht zurück gekommen ist, kann man den Antrag bei der GEZ schon vorsorglich stellen. Dann kann diese, wenn die Unterlagen nachgereicht wurden, den Eingang des vorsorglichen Antrags als Datum zugrunde legen.
Auch sind die aktuellen Bescheide über diese Sozialleistungen im Original dem Antrag beizufügen. Will man das Original nicht beifügen, sollte man eine beglaubigte Kopie bei den zuständigen Stellen einholen und diese beifügen, damit der Antrag bewilligt werden kann.
Sobald man jedoch wieder „normal“ verdient, muss man sich auch wieder bei der GEZ anmelden. Versäumt man dies, stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem entsprechendem Ordnungsgeld geahndet werden kann. Man ist zwar nicht verpflichtet, einen Kontrolleur der GEZ ins Haus zu lassen, da diese auch keine anderen Rechte als jede andere Person haben. Dennoch ist man rein rechtlich verpflichtet, die Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Nur so kann man sich vor Ordnungsgeldern und dergleichen schützen. Dabei ist die GEZ auch berechtigt, noch Beträge aus vergangenen Zeiträumen nachzufordern.
Wichtig ist, dass die GEZ nur auf Antrag erlassen wird. Diesen Antrag erhält man in der Regel bei seiner Gemeinde. Aber auch im Internet auf den Webseiten der GEZ selbst, kann man ihn sich downloaden. Der Antrag selbst muss dann ausgefüllt und unterschrieben werden und direkt an die Hauptstelle der GEZ gesendet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag nie rückwirkend gestellt werden kann. Er erhält seine Gültigkeit frühestens ab dem Monat nach Eingang des Antrags bei der GEZ selbst. Für bisher geleistete Zahlungen wird jedoch keine GEZ erstattet.
Deshalb ist es auch ratsam vorsichtshalber schon einmal einen Antrag zu stellen, wenn man weiß, dass man in naher Zukunft Arbeitslosengeld II, Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder ähnliches erhält. Auch wenn der Schwerbehindertenausweise zum Beispiel noch nicht zurück gekommen ist, kann man den Antrag bei der GEZ schon vorsorglich stellen. Dann kann diese, wenn die Unterlagen nachgereicht wurden, den Eingang des vorsorglichen Antrags als Datum zugrunde legen.
Auch sind die aktuellen Bescheide über diese Sozialleistungen im Original dem Antrag beizufügen. Will man das Original nicht beifügen, sollte man eine beglaubigte Kopie bei den zuständigen Stellen einholen und diese beifügen, damit der Antrag bewilligt werden kann.
Sobald man jedoch wieder „normal“ verdient, muss man sich auch wieder bei der GEZ anmelden. Versäumt man dies, stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem entsprechendem Ordnungsgeld geahndet werden kann. Man ist zwar nicht verpflichtet, einen Kontrolleur der GEZ ins Haus zu lassen, da diese auch keine anderen Rechte als jede andere Person haben. Dennoch ist man rein rechtlich verpflichtet, die Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Nur so kann man sich vor Ordnungsgeldern und dergleichen schützen. Dabei ist die GEZ auch berechtigt, noch Beträge aus vergangenen Zeiträumen nachzufordern.
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