Montag, 9. Juni 2025

Schufa und Datenschutz

Die Schufa, die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, stellt eine öffentliche Stelle dar, der fast alle Banken hierzulande angehören. Diese übermitteln Daten über ihre Erfahrungen mit den Kunden, meist Privatkunden an die Schufa. Dabei werden beispielsweise Daten zu gewährten Krediten, wie etwa Kredithöhe, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten an die Schufa übermittelt und von dieser gespeichert. Man spricht hier von den so genannten Positivmerkmalen. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten bei der Rückzahlung der Darlehen kommen, so wird dies ebenfalls an die Schufa weiter geleitet. Hierbei ist dann die Rede von Negativmerkmalen. Das Ganze dient nun nicht etwa dem Ausspionieren der persönlichen Daten des Einzelnen, sondern vielmehr dem Schutz anderer Kreditgeber.

Einblick in die Eintragungen bei der Schufa erhält dabei nur der jeweilige Vertragspartner des Endkunden. Dieser muss bei Vertragsabschluss meist die Schufa Klausel mit unterschreiben. Die Klausel besagt, dass der Vertragspartner, beispielsweise die Bank, die ein Darlehen vergibt, die Daten des Darlehensnehmers bei der Schufa abfragen darf. Erfolgt die Einwilligung in die Schufa Klausel nicht, so dürfen die Banken die Daten auch nicht abfragen. Allerdings wird dann ein Kredit ebenfalls nicht gewährt werden, einfach weil die Rückversicherung über die Schufa fehlt.

Die üblichen Vertragspartner, bei denen eine Schufa Klausel unterzeichnet werden muss, sind Banken. Hier wird die Schufa Abfrage bei der Eröffnung eines Kontos notwendig, ebenso bei der Beantragung von Darlehen oder echten Kreditkarten. Ebenso muss eine Schufa Klausel unterschrieben werden, will man einen Mobilfunk Vertrag abschließen. Die Handy Anbieter bzw. Mobilfunkbetreiber sind meist Partner der Schufa und erwarten die Einwilligung zur Abfrage bei dieser. Die Schufa erhält außerdem Daten von den Schuldnerverzeichnissen, die die Amtsgerichte führen. Bei der Finanzierung von Computer, Möbeln oder ähnlichem fällt ebenfalls eine Schufa Abfrage an, denn auch hier handelt es sich im Grunde genommen um ein Darlehen.

Zusätzlich kann man eine Eigenauskunft bei der Schufa bestellen. Diese ist mit Kosten in Höhe von 7,60 Euro verbunden. Die Eigenauskunft wird dann dem jeweiligen „Schuldner“ zugestellt, dieser kann sie also ebenfalls einsehen. Weiterhin verlangen oftmals die Vermieter eine Schufa Auskunft. Sind sie nicht selbst Mitglied bei der Schufa, werden sie von potenziellen Mietern eine entsprechende Eigenauskunft verlangen.

Das heißt für die Antragsteller von Krediten und Co., dass ausschließlich die Vertragspartner ihre Schufa Einträge einsehen können, denen sie ihre Einwilligung dazu mit Hilfe der Schufa Klausel gegeben haben. Andere Personen oder Unternehmen können die eigenen Schufa Einträge hingegen nicht einsehen, sodass man hier doch einen hohen Datenschutz genießen kann.
 
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