Freitag, 25. April 2025

Bargeld nach Österreich über die Grenze mitnehmen

Für eine Geldanlage im Ausland, insbesondere im benachbarten Österreich, interessieren sich heute viele Deutsche. Der Grund dafür ist ebenso schnell erklärt. In Deutschland kann nahezu jede Behörde Einblick in die Konten der deutschen Bürger erhalten. Das heißt, man wird hier nicht nur erfahren, welcher Bürger wo Konten unterhält, sondern kann auch Einblick in die hierauf erfolgten Umsätze nehmen. Der deutsche Bankkunde wird somit immer häufiger zum gläsernen Bankkunden. Da dies sicher nicht im Sinne der Bürger ist, kommt es seit Einführung dieses Beschlusses zu einer wahren Kapitalflucht aus Deutschland heraus.

Dass man sein Geld im Ausland anlegt, hat dabei weniger etwas mit Steuerhinterziehung zu tun, sondern vielmehr damit, dass nicht jede deutsche Behörde wissen soll, über welches Vermögen man verfügt. Legt man Gelder beispielsweise in Österreich an, so wird auch dort die ganz normale Kapitalertragssteuer fällig. Diese wird direkt von den anfallenden Zinsen abgezogen, bevor sie ausgezahlt werden. Die Steuer wird dann an das zuständige Finanzamt weiter geleitet, allerdings wird dabei der Name des Anlegers nicht genannt. Die Konten bleiben von daher dem deutschen Fiskus verborgen. Ein Einblick in diese ist nur dann möglich, wenn man einen Antrag auf Amtshilfe stellt. Diese gewährt Österreich allerdings auch nur in seltenen Fällen, es muss hier eine Straftat vorliegen gegenüber dem jeweiligen Anleger.

Dennoch kann man nun das Geld nicht einfach auf ein Konto in Österreich überweisen, da es in diesen Fällen ja wieder nach verfolgt werden könnte. Um das nun zu vermeiden, wird das Geld meist in bar über die Grenze gebracht. Dabei ist eine Summe ab 10.000 Euro dem Zoll gegenüber meldepflichtig. Diese Summen müssen angemeldet werden, damit der Bargeldverkehr innerhalb und außerhalb der EU, der europäischen Union, überprüft werden kann. Weiterhin muss man beachten, dass die Zöllner nicht angemeldete Bargeldbeträge, die sie aus Stichproben finden, einbehalten dürfen.

Insofern sollte man seine Gelder lieber in kleineren Summen über die Grenzen bringen, da andernfalls die Gefahr zu hoch ist, der deutsche Fiskus könnte doch noch etwas von der Geldanlage im Ausland erfahren. Bei der Bank in Österreich wird allerdings ein Nachweis darüber verlangt, woher das Geld stammt. Dies dient dem internationalen Gesetz zur Geldwäsche, welche in jedem Fall vermieden werden soll. Hierbei reicht allerdings der Kontoauszug, auf dem die Barauszahlung vermerkt ist oder eine andere Quittung, die gleiches besagt. Die Kontrollen sind zwar nicht mehr so streng, wie sie es einst waren, jedoch wird der Zoll verdächtige Fahrzeuge nach wie vor anhalten und sollten hier sehr große Summen transportiert werden, kann es auch zu entsprechendem Ärger kommen.
 
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