Samstag, 26. April 2025

Arbeitslos und Schulden - was jetzt?

Ein Kredit ist heute nicht Ungewöhnliches mehr. Nahezu jeder Mensch hat einen solchen schon einmal aufnehmen müssen. Doch was ist, wenn man ein Darlehen aufgenommen hat und auf einmal vom Arbeitgeber seine Kündigung erhält? In diesen Fällen ist es natürlich nicht einfach, den Kredit weiterhin wie vereinbart zurück zu zahlen. Auch bei anderen Schulden aufgrund unbezahlter Rechnungen oder ähnlichem wird die Ratenzahlung durch das sinkende Einkommen bei Arbeitslosigkeit unweigerlich erschwert.

Wie kommt man nun aber aus den Schulden heraus, ohne neue Schulden aufnehmen zu müssen? Denn Kredite wird man als Arbeitsloser ohnehin nicht erhalten. Hat man beim Abschluss seines Kredits ebenfalls eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die auch bei Arbeitslosigkeit einspringt, muss man meist nur die ersten zwei bis drei Monate der Arbeitslosigkeit noch die Rate für das Darlehen aufbringen. Danach springt in der Regel die Restschuldversicherung ein, die aber meist maximal für ein Jahr bezahlt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte der Darlehensnehmer wieder eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, die dann entsprechend ausreichend Einkommen bietet, um das Darlehen wieder selbst zurück zahlen zu können. Im Idealfall ist es natürlich innerhalb der Arbeitslosigkeit bereits komplett abgezahlt wurden, sodass man schuldenfrei in den neuen Job starten kann.

Ist eine Restschuldversicherung für die Arbeitslosigkeit nicht vorhanden, so sollte man mit dem Darlehensgeber unverzüglich nach Bekanntwerden der Kündigung in Verbindung treten. So kann man evtl. die monatliche Rate verringern, sodass sie auch aus dem Arbeitslosengeld noch finanziert werden kann. Kommen die Schuldner frühzeitig auf die Gläubiger zu, so lassen diese meist auch noch problemlos mit sich reden.

Bei anderen Schulden, etwa aufgrund unbezahlter Rechnungen und dergleichen mehr, sollte man sich hingegen ebenfalls mit den Gläubigern in Verbindung setzen und eine Einigung für eine Ratenzahlung anstreben. Meist werden diese Gläubiger ebenfalls auf den Vorschlag der Teilzahlung eingehen, weil sie so zumindest Stück für Stück an ihr Geld heran kommen. Sinnvoller ist dies schon allein aus dem Grund, dass andernfalls oft eine völlige Überschuldung eintritt, die unweigerlich ein Insolvenzverfahren nach sich zieht, bei dem viele Gläubiger fast gänzlich leer ausgehen werden.

Man sollte hier also immer das Gespräch mit seinen Gläubigern suchen, um so noch eine gütliche Einigung erzielen zu können. Auf diese Art und Weise wird man mit kleinen Raten oder einem Vergleich, bei dem man eine geringere Summe als die tatsächliche Schuld auf einen Schlag bezahlt, dann aber als schuldenfrei gilt, immer besser fahren, als wenn man sich gar nicht meldet. Denn dann werden die Gläubiger nicht mehr mit sich reden lassen, sondern einfach handeln. Der Vollstreckungsbescheid lässt dann nicht lange auf sich warten, sodass man über kurz oder lang tatsächlich ins Insolvenzverfahren gehen muss, um eines Tages wieder Land zu sehen.
 
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