Freitag, 25. April 2025
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Elternzeit und Elterngeld beantragen
Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland das Recht, nach der Geburt des eigenen Kindes eine Elternzeit von bis zu drei Jahren bei seinem Arbeitgeber zu beantragen. Dieser Zeitraum kann zwischen Vater und Mutter vollkommen frei aufgeteilt werden, dazu muss lediglich ein Antrag beim Arbeitgeber eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss diesen Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit erhalten und darin eine verbindliche Aufstellung finden, in welchem Zeitraum der Arbeitnehmer in den kommenden zwei Jahren die Elternzeit nehmen möchte.Das dritte Jahr kann, muss aber nicht direkt im Anschluss an die ersten beiden Jahre genommen werden. Während der Elternzeit darf der Arbeitnehmer bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Wer überhaupt nicht arbeitet, erhält natürlich kein Gehalt, andernfalls wird dieses anteilig gemäß der wöchentlichen Arbeitszeit gezahlt. In jedem Fall genießt man während der Elternzeit einen Schutz vor Kündigung; nach dem Ablauf der Elternzeit kann man also ohne Probleme wieder an seine vorherige Arbeitsstelle zurückkehren. Das Elterngeld ist von der Elternzeit grundsätzlich unabhängig. Diese Zahlung geht an Familien mit kleinen Kindern, die dadurch bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützt werden sollen. Gezahlt wird das Elterngeld als Entgeltersatzleistung, der Arbeitgeber hat mit dieser Transferleistung also nichts zu tun.
Eingeführt wurde das Elterngeld für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden; bereits im ersten Halbjahr nach der Einführung wurden etwa 200.000 Anträge gestellt. Zum Bezug des Elterngelds berechtigt sind Eltern, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit ihrem Kind im gleichen Haushalt leben, das Kind selbst betreuen und die nicht oder nicht in Vollzeit erwerbstätig sind. Alleinstehende, die ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 250.000 Euro haben (Ehepaare: 500.000 Euro), haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld. Gezahlt wird das Elterngeld für maximal 14 Monate im Anschluss an die Geburt des Kindes. Wenn nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch nimmt, wird es für höchstens zwölf Monate gezahlt, die übrigen beiden Monate sind die sogenannten Partnermonate.
Für diesen Zeitraum erfolgen nur dann Leistungen, wenn auch der andere Elternteil sein Einkommen mindestens für diese beiden Monate mindert, also gar nicht oder nur in Teilzeit arbeitet. Bei Alleinerziehenden ist es hingegen möglich, dass sie die beiden Partnermonate ebenfalls in Anspruch nehmen können. Die Höhe des Elterngelds liegt bei mindestens 300 Euro, ansonsten zwischen 65 und 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens des Antragstellers. Die Höchstgrenze liegt bei 1800 Euro. Die genaue Höhe des Elterngelds lässt sich im Einzelfall anhand einer vorgegebenen Formel berechnen.
Eingeführt wurde das Elterngeld für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren wurden; bereits im ersten Halbjahr nach der Einführung wurden etwa 200.000 Anträge gestellt. Zum Bezug des Elterngelds berechtigt sind Eltern, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit ihrem Kind im gleichen Haushalt leben, das Kind selbst betreuen und die nicht oder nicht in Vollzeit erwerbstätig sind. Alleinstehende, die ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 250.000 Euro haben (Ehepaare: 500.000 Euro), haben keinen Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld. Gezahlt wird das Elterngeld für maximal 14 Monate im Anschluss an die Geburt des Kindes. Wenn nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch nimmt, wird es für höchstens zwölf Monate gezahlt, die übrigen beiden Monate sind die sogenannten Partnermonate.
Für diesen Zeitraum erfolgen nur dann Leistungen, wenn auch der andere Elternteil sein Einkommen mindestens für diese beiden Monate mindert, also gar nicht oder nur in Teilzeit arbeitet. Bei Alleinerziehenden ist es hingegen möglich, dass sie die beiden Partnermonate ebenfalls in Anspruch nehmen können. Die Höhe des Elterngelds liegt bei mindestens 300 Euro, ansonsten zwischen 65 und 100 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens des Antragstellers. Die Höchstgrenze liegt bei 1800 Euro. Die genaue Höhe des Elterngelds lässt sich im Einzelfall anhand einer vorgegebenen Formel berechnen.
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