Freitag, 19. April 2024

Erklärung des Dreisäulenmodells der Altersvorsorge

Die Vorsorge für das Alter war für viele Verbraucher lange Zeit kein Thema. Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung haben sich darauf verlassen, dass die Rentenzahlungen im Alter ausreichen werden. Dies trifft in der heutigen Zeit nicht mehr auf alle Rentner zu. Es wird davon ausgegangen, dass viele zukünftige Rentner mit den Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch den Grundbedarf decken können. Das Rentenniveau ist gesunken und wird aufgrund des demografischen Wandels wohl auch noch weiter fallen. Zudem wurde auch das Renteneintrittsalter mit der Zeit angepasst. Insbesondere Versicherte, die mit der Rente ihren gewohnten Lebensstandard halten oder vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden möchten, müssen weitere Vorsorgemaßnahmen treffen.

Zu diesem Zweck besteht die Möglichkeit, privat Vorsorge zu treffen und eine zusätzliche Absicherung über die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Diese drei Möglichkeiten der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Vorsorge werden auch als das Dreisäulenmodell bezeichnet. In die gesetzliche Vorsorge fallen zunächst Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, aber auch die Beamtenversorgung, die besondere Alterssicherung der Landwirte und einige weitere spezielle Formen der gesetzlichen Rentenvorsorge zählen dazu. Zum Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gehören zunächst Zahlungen aus Pensionsfonds, der Pensionskasse, einer Direktversicherung, der Direktzusage oder einer Unterstützungskasse. Ferner fällt ebenso die Zusatzversorgung der Angestellten im öffentlichen Dienst in diesen Bereich. Private Vorsorge kann jeder Verbraucher unabhängig vom beruflichen Werdegang treffen. Der Bereich der privaten Vorsorge ist auf verschiedene Weisen möglich. Kennzeichnend für alle Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge ist, dass der Anleger selbst Kapital ansparen muss.

Dies kann auf verschiedene Weisen geschehen. Möglichkeiten der privaten Vorsorge sind zum Beispiel Fondssparpläne sowie die Riester- und Rürup-Rente. Ebenso ist es möglich, das Geld über eine Lebensversicherung anzusparen oder in Immobilienbesitz anzulegen. Häufig ist eine Kombination aus verschiedenen Anlagemöglichkeiten angeraten, um ausreichend Kapital für das Alter zu haben. Zu unterscheiden sind private Vorsorgeprodukte in staatlich geförderte und nicht geförderte Anlagemöglichkeiten. Zu den staatlich geförderten Produkten zählen Riester- und Rürup-Verträge. Bei diesen Vorsorgeprodukten kann der Anleger von staatlichen Förderungen profitieren und erhält zugleich die Sicherheit, dass die Einzahlungen mit einem Bestandsschutz ausgestattet sind. Entscheidet sich der Anleger für nicht geförderte Produkte, dann gibt es keine Sicherheit, da diese vom Gesetzgeber zugesicherte Eigenschaft nicht existiert.
 
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