Samstag, 27. Juli 2024

Einzugsermächtigung dem Finanzamt erteilen?

Das Finanzamt gehört zu den Ämtern, mit denen es bekanntlich große Probleme geben kann, wenn man nicht pünktlich zahlt. Massive Säumniszuschläge und Verzugszinsen werden bei verspäteten Zahlungen erhoben. Dies gilt für sämtliche Steuern, die zu entrichten sind, sei es nun die Umsatzsteuer, die Unternehmen abführen müssen, die Einkommenssteuer, die Lohnsteuer oder jede andere Steuer. Wenn regelmäßig selbst Zahlungen an das Finanzamt getätigt werden müssen, was wohl vorrangig bei Selbstständigen und Unternehmern der Fall sein wird, lohnt es sich durchaus, eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

In den meisten Fällen geht der Zahlungstermin doch einmal unter, was in der Hektik des Alltags kein Wunder ist. Bei unregelmäßig hoch ausfallenden Zahlungen, wie es bei der Umsatzsteuer beispielsweise der Fall ist, kann hierfür kein Dauerauftrag eingerichtet werden. Es muss jedes Mal neu überwiesen werden und dabei ist genau darauf zu achten, dass das Geld keinen Tag zu spät beim Finanzamt ankommt. Wer diesen Stress vermeiden will, ist mit der Einzugsermächtigung gut beraten. Die Einzugsermächtigung Finanzamt kann formlos jedem Finanzamt erteilt werden. Das Finanzamt bucht dann entsprechend der abgegebenen Meldungen vom Konto ab. Dabei kann es zwar auch einmal passieren, dass das Finanzamt zu spät abbucht, doch ist dies eher die Ausnahme. Selbst wenn es einmal soweit kommt, kann das dem Steuerzahler nicht zum Verhängnis werden, denn die Schuld liegt dann eindeutig beim Finanzamt selbst.
Zudem gewähren die Finanzämter bei einer Einzugsermächtigung einen kleinen Aufschub und buchen den Betrag erst am Fälligkeitstag ab. Überweist man selbst, muss die Überweisung bereits vor dem Fälligkeitstag erfolgen, denn in diesem Fall muss man die Banklaufzeiten mit einrechnen.

Sollte es tatsächlich einmal passieren, dass das Finanzamt einen falschen Betrag abgebucht hat, so kann dieser problemlos wieder zurück gebucht werden. Diesen Vorteil bietet eine Einzugsermächtigung grundsätzlich. Für die Rückbuchung hat der Kontoinhaber bis zu sechs Wochen Zeit. Allerdings ist es ratsam, auch hier vorab mit dem Finanzamt zu sprechen, um nicht Gefahr zu laufen, Ärger mit diesem zu bekommen.
 
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