Freitag, 25. April 2025

Finanzamt Formulare zum Download

Das Finanzamt bietet heute die wichtigsten Formulare für die Steuererklärung sogar schon zum Download an. Bekannt sind hierbei insbesondere der Mantelbogen und die verschiedenen Anlagen zur Steuererklärung. Allerdings müssen sie nicht gesondert aus dem Web herunter geladen werden. Denn grundsätzlich gilt hier, dass diese Formulare in jedem guten Steuerprogramm bereits von Haus aus implementiert sind. Das heißt, man wird nach dem Ausfüllen aller erforderlichen Felder ein komplettes Steuerformular ausdrucken können, das vollständig ausgefüllt ist.

Ebenfalls stehen bei vielen Finanzämtern bereits Formulare für die Umsatzsteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Kapitalertragssteuer, die Kfz-Steuer und weitere Steuern zur Verfügung. Interessant für den Steuerzahler sind jedoch lediglich die Formulare, die nicht ohnehin schon in den üblichen Steuerprogrammen enthalten sind. Hierzu zählen der Freistellungsauftrag, sowie das Formular zur Einzugsermächtigung des Finanzamtes und eine Abtretungs- bzw. Verpfändungsanzeige. Allerdings sind keine einheitlichen Steuerformulare im Internet zu finden, da jedes Bundesland andere Vordrucke verwendet. Formulare, die zum Download bereit stehen, müssen also für jedes Bundesland erst einmal ermittelt werden. Hierfür sollte man sich am besten auf die Seiten des eigenen Finanzamtes begeben und dort suchen, ob die benötigten Finanzamt Formulare zum Download bereit stehen oder eben nicht. Sollte das gewünschte Formular online nicht zur Verfügung stehen, kann es jedoch telefonisch oder schriftlich beim Finanzamt beantragt werden. Ebenso ist darauf zu achten, ob die Finanzamt Formulare nur zum Download angeboten werden, oder ob diese auch auf elektronischem Wege an das Finanzamt zurück gesendet werden können. Denn hier gibt es ebenfalls Unterschiede zwischen den einzelnen Finanzämtern, die man entsprechend beachten sollte.

Insbesondere individuelle Formulare, wie eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung, werden nur selten zum Download zur Verfügung stehen, hier sollte man direkt beim zuständigen Finanzamt vorsprechen und um Ausstellung dieser Bescheinigungen bitten. Weiterhin ist jedoch zu beachten, dass einige Steuererklärungen nur noch elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden können. Hierzu gehören insbesondere die Steuern, die bei Unternehmen anfallen, sprich Gewerbe-, Körperschafts- und Umsatzsteuer.
 
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