Montag, 24. März 2025
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Dem Finanzamt die Steuer nicht bezahlen
Die Steuereinnahmen sind die wichtigsten Einnahmen für Vater Staat und so reagiert das Finanzamt natürlich nicht gerade erfreut, wenn diese nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden. Doch es kann immer einmal passieren, dass man aufgrund einer finanziellen Notlage nicht in der Lage ist, die Steuern rechtzeitig zu bezahlen. Es gibt dann immer verschiedene Möglichkeiten. Wer sich nicht gegen den Staat stellen will, was mitunter gar in einer Erzwingungshaft enden kann, der sollte frühzeitig handeln. Denn unter bestimmten Umständen kann die Steuer gestundet werden. Hierfür reicht in der Regel ein formloser Antrag, der an das Finanzamt gestellt wird.Wichtig in diesem Zusammenhang ist es, den Antrag auf Stundung kurz vor dem Fälligkeitstermin zu stellen. Denn somit hat das Finanzamt kaum eine Chance, diesen Antrag bis zur Fälligkeit zu bearbeiten. Dadurch wiederum muss ein späterer Zahlungstermin auch dann akzeptiert werden, wenn der Antrag abgelehnt wird.
Die Stundung besagt dabei nichts anderes, als dass das Finanzamt einen Zahlungsaufschub gewährt. Ob dieser gewährt wird oder nicht, hängt aber immer vom Finanzamt und dem Sachbearbeiter ab. Merkt dieser aber, dass man gewillt ist, seine Steuern zu zahlen, so lässt er oft auch mit sich reden. Eine andere Variante ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Kann die gesamte Steuerschuld nicht auf einen Schlag bezahlt werden, lohnt es sich, beim Finanzamt nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung zu fragen. Diese wird fast immer gewährt, allerdings muss man sich auch daran halten. Zudem sollte die Ratenzahlung in jedem Fall eingehalten werden, andernfalls kann es wiederum zur Erzwingungshaft kommen. Dabei kann der Steuerzahler verhaftet werden, bis die Schulden beglichen sind.
Außerdem kann das Finanzamt das Konto pfänden, bis sämtliche Steuern bezahlt wurden. Dies ermöglicht dem Amt einen massiven Eingriff in die Lebensführung des Steuerzahlers, denn dieser kommt nicht mehr an sein Konto und das darauf befindliche Geld heran. Dafür muss er erst eine Vereinbarung mit dem Finanzamt zur Ratenzahlung treffen oder bestätigen, dass er einen gewissen Mindestbetrag zum Leben benötigt.
Die Stundung besagt dabei nichts anderes, als dass das Finanzamt einen Zahlungsaufschub gewährt. Ob dieser gewährt wird oder nicht, hängt aber immer vom Finanzamt und dem Sachbearbeiter ab. Merkt dieser aber, dass man gewillt ist, seine Steuern zu zahlen, so lässt er oft auch mit sich reden. Eine andere Variante ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Kann die gesamte Steuerschuld nicht auf einen Schlag bezahlt werden, lohnt es sich, beim Finanzamt nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung zu fragen. Diese wird fast immer gewährt, allerdings muss man sich auch daran halten. Zudem sollte die Ratenzahlung in jedem Fall eingehalten werden, andernfalls kann es wiederum zur Erzwingungshaft kommen. Dabei kann der Steuerzahler verhaftet werden, bis die Schulden beglichen sind.
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