Samstag, 27. Juli 2024

Finanzamt - Steuern in Raten zahlen?

Der Steuerbescheid flattert ins Haus und es steht wieder einmal mehr eine horrende Nachzahlung ins Haus? Dann ist guter Rat oft teuer, denn viele Menschen können die geforderte Steuerzahlung nicht mit einem Mal begleichen. In diesem Fall sollte man schnell handeln. Denn dem Finanzamt ist nicht damit gedient, wenn man sich finanziell übernimmt, nur um die Steuern zahlen zu können. Ein Antrag auf Ratenzahlung ist also durchaus Erfolg versprechend, doch sollte dieser zeitnah nach Zugang des Steuerbescheides gestellt werden.

Nur so wird es möglich, dass das Finanzamt sich auf die Ratenzahlung der Steuern einlässt. Ganz wichtig ist, dass man im Antrag auf Ratenzahlung der Steuern auf jeden Fall glaubhaft darstellt, dass es derzeit nicht möglich ist, die komplette Summe in einem Betrag zu zahlen. Das Finanzamt erkennt Gründe, wie eine Arbeitslosigkeit eines Partners, vorübergehend geringere Einkünfte durch Krankheit und ähnliches an.
Selbstständige sollten bei Beantragung der Ratenzahlung eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA, beifügen, aus der die aktuellen Einnahmen und Ausgaben hervorgehen. Weiterhin kann das Finanzamt eine Auskunft von der Bank verlangen, aus der hervorgeht, dass auch keine Darlehensaufnahme zum Begleichen der Steuerschuld möglich ist. Ebenfalls im Antrag auf Ratenzahlung der Steuern sollte eine Angabe über die Höhe der gewünschten Raten enthalten sein. Das Finanzamt prüft diese Höhe und entscheidet dann, ob die Raten ausreichend sind, um die Steuern in einem angemessenen Zeitraum zurück zu zahlen oder nicht. Gegebenenfalls wird die Höhe der Raten vom Finanzamt dann noch angepasst, hier kommt es immer auf die ausstehende Steuerschuld, sowie die finanzielle Lage des Steuerzahlers an.

Wichtig im Falle, dass einer Ratenzahlung der Steuern seitens des Finanzamts zugestimmt wird, ist, dass die Raten immer pünktlich gezahlt werden. Bei einer Zustimmung zur Ratenzahlung erhält der Steuerpflichtige ein Schreiben, in dem genau aufgeführt ist, wie hoch die Raten ausfallen und bis zu welchem Zeitpunkt diese gezahlt werden müssen. Sollten die Fristen nicht eingehalten werden, kann das Finanzamt die Ratenzahlungsvereinbarung wieder aufheben und der gesamte Restbetrag wird in einer Summe fällig.
 
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