Samstag, 27. Juli 2024

Finanzamt - Steuererklärung zu spät abgeben

Die Steuererklärung muss einmal jährlich erstellt werden, sofern man steuerpflichtig ist. Selbstständige und Freiberufler müssen grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben. Die übliche Frist, bis zu der die Steuererklärung abgegeben werden muss, ist der 31.05. des Jahres, das auf den Veranlagungszeitraum folgt. Die Steuererklärung für 2008 muss also am 31.05.2009 beim Finanzamt vorliegen. Mit Hilfe eines formlosen Schreibens an das Finanzamt kann jedoch eine Fristverlängerung beantragt werden. Diese ermöglicht die Abgabe der Steuererklärung bis zum 30.09. des Folgejahres.

Die meisten Finanzämter lassen sich darauf problemlos ein. Wird die Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters erstellt, verlängert sich die Frist bis zur Abgabe auch ohne gesonderten Antrag bis zum 31.12. des Folgejahres. Selbst dann kann der Steuerberater noch eine Fristverlängerung bis längstens zum 28.02. des übernächsten Jahres beantragen. Wird die Steuererklärung trotz all dieser Möglichkeiten der Fristverlängerung zu spät abgegeben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie das Finanzamt reagieren kann. An erster Stelle steht eine Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung. Diese ist meist als kleiner Wink mit dem Zaunpfahl zu sehen, es entstehen für den Steuerzahler noch keine Nachteile, wenn er unverzüglich reagiert. Wird die Steuererklärung trotz Erinnerung nicht abgegeben, so kann das Finanzamt eine Schätzung der Steuerschuld vornehmen. Diese wird in aller Regel zu Ungunsten des Steuerzahlers ausfallen, er muss also mehr Steuern zahlen, als es nötig wäre. Deshalb sollte gegen diese Schätzung schnellstmöglich Widerspruch eingelegt und die vollständige Steuererklärung abgegeben werden. Das Finanzamt wird dann eine korrigierte Steuerberechnung vorlegen, die zu zahlen ist. Allerdings fällt auch ein Verspätungszuschlag an. Er ist gesetzlich so geregelt, dass er maximal 25.000 Euro beträgt, dabei dürfen die Steuerschulden jedoch nicht durch den Verspätungszuschlag überschritten werden.

Die Schätzung ist das Schlimmste, was dem Steuerzahler passieren kann, da er vom Finanzamt fast immer besser eingeschätzt wird, als es der Fall ist und so mehr Steuern zahlen muss. Und trotzdem eine Schätzung stattgefunden hat, befreit das den Steuerzahler nicht von seiner Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.
 
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