Dienstag, 15. Oktober 2024

Unterhalt: Schulden können vom Einkommen abgezogen werden

Nach einer Trennung oder Scheidung kommen immer wieder Fragen auf, die den Unterhalt betreffen. An erster Stelle sollte dabei natürlich der Unterhalt für die Kinder stehen. Denn dieser ist wichtig, um den Kindern ein möglichst geregeltes Leben bieten zu können. Doch was ist mit Schulden, die der Unterhaltspflichtige zahlen muss? Diese müssen generell bei der Errechnung des Einkommens mit angerechnet werden. Denn nach Abzug der Schulden kann erst das eigentliche Einkommen bestimmt werden. Von diesem müssen nun noch die Unterhaltskosten berechnet werden. Diese können oftmals in groben Zügen aus der so genannten Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden.

Ergänzt wird sie durch die Berliner Tabelle, die vorrangig die Regelungen in den neuen Bundesländern beinhaltet. Allerdings geben diese Tabellen nur grobe Richtlinien vor, die tatsächlichen Zahlungen des Kindesunterhalts müssen immer im individuellen Einzelfall festgelegt werden. Außerdem können nicht alle Schulden bei einer Trennung berücksichtigt werden. Schulden, die dem eigenen Vermögensaufbau dienen, können beispielsweise generell nicht angerechnet werden. Hierzu zählen insbesondere Kredite für den Hausbau. Außerdem darf man sich mittels Schulden keinen übertriebenen Luxus leisten, ist dies der Fall, werden die Schulden ebenfalls nicht angerechnet. Beim Kindesunterhalt gerät man jedoch auch schnell in die Schuldenfalle, wenn man einmal arbeitslos wird. In einem solchen Fall ist der Unterhaltspflichtige ebenfalls verpflichtet, sich um eine Arbeit zu bemühen. Denn generell hat er die Pflicht, zu arbeiten, um seinen Unterhalt entsprechend zahlen zu können. Wird die Bemühung um eine Arbeit dem Jugendamt gegenüber nicht nachgewiesen, so kann dies schwerwiegende Folgen haben. Zwar leistet das Jugendamt im ersten Moment den Unterhaltsvorschuss für das Kind, allerdings gilt dies nur so lange, bis der Unterhaltspflichtige wieder seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Ebenfalls muss dieser seine Unterhalt Schulden beim Jugendamt zurück zahlen.

Da die Höhe des Unterhalts immer individuell festgelegt wird, kann eine genaue Angabe darüber nicht erfolgen. Klar ist aber, dass man sich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen sollte, wenn sich die Einkommensverhältnisse sehr stark verändert haben. Denn in diesem Fall wird eine erneute Festsetzung des Unterhalts notwendig sein, für die man jedoch einen gesonderten Antrag stellen muss.
 
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