Samstag, 27. Juli 2024

Immobilien Förderung für Eigenheimbesitzer

Nachdem die Eigenheimzulage quasi in den letzten Zügen liegt, ist es etwas stiller rund um das Thema „staatliche Förderungen fürs Eigenheim“ geworden. Doch es gibt immer noch Riester-Zulagen, die Immobilienkäufer und Bauherren gemeinsam mit Steuervorteilen dazu verwenden können, das Eigenheim zu finanzieren.

Möglich ist eine Nutzung der Riester-Förderung zur Kredittilgung. Werden zum Beispiel für die Kredittilgung, inklusive der Zulagen, vier Prozent des Jahresbruttoeinkommens verwendet (2100 Euro maximal), wird eine jährliche Grundzulage von 154 Euro gezahlt, wobei sich dieser Betrag je nach der Anzahl der vorhanden Kinder erhöht; außerdem genießen Wohn-Riester-Sparer gewisse Steuervorteile.

Die angesprochene Förderung in Form von Zulagen gilt für alle Kreditarten, sofern eine Zertifizierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgte. Außerdem muss die Kreditschuld bis zu einem Alter von 68 Jahren des Kreditnehmers spätestens zurückgezahlt sein. Momentan ist es eine weitere Voraussetzung, dass es sich für die Förderung um deutsche Immobilien handelt, dies jedoch wurde vom Europäischen Gerichtshof wieder gekippt, und fortan werden auch Immobilien gefördert, die sich im europäischen Ausland befinden.

Sollte ein Riester-Vertrag bereits bestehen, so kann sich der Sparer trotzdem die staatliche Unterstützung sichern und für die Entschuldung, den Kauf oder den Bau gezielt Eigenkapital ansparen. Das Ersparte kann dann je nach Bedarf teilweise oder vollständig zum Finanzieren der Immobilie entnommen werden.

In der Phase der Ansparung ist die Riester-Förderung nicht besteuert, fällig werden die Steuern erst bei Rentenbeginn, es wird für Zulagen, Kapitalentnahme und Tilgung eine Art Konto angelegt und die jeweiligen Posten mit 2 % verzinst, aus diesem Kapital (fiktiv) errechnet sich die im Rentenalter zu zahlende Steuer.

Wer in einem Baudenkmal lebt, kann noch einmal gezielt steuerliche Förderungen erhalten, dazu jedoch muss vorab eine Bestätigung durch die Denkmalbehörde darüber, dass die durch den Sparer beantragte Aufwendung notwendig ist, erfolgt sein. Ist diese Voraussetzung gegeben, kann der Sparer den Fiskus zu 90 % an den Kosten beteiligen bzw. 9% über zehn Jahre absetzen. Glücklich können sich Antragsteller schätzen, deren Bauantrag bereits vor dem 1. Januar 2004 eingereicht worden sind, denn sie können über 10 Jahre 10 Prozent der Kosten abrechnen. Vorsicht, etwaige Hypothekenzinsen können nur abgesetzt werden, wenn die Immobilie auch vermietet wird.
 
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