Samstag, 27. Juli 2024

Steuererklärung - die Anlage Vorsorgeaufwand

Seit der Änderung 2009 werden nun alle Vorsorgebeiträge in einem Formular der Steuererklärung zusammengefasst, und zwar in der Anlage Vorsorgeaufwand; diese ersetzt die bisherigen Angaben im Mantelbogen. Die anzugebenden Beiträge für Riester-, Rürup- und andere Verträge minimieren die Steuerlast oft noch mal ganz erheblich.

Für die meisten Steuerzahler dürfte der erste große Posten, den sie in das neue Formular eingeben müssen, aus den Beiträgen für die gesetzliche Rentenkasse, Rürup-Verträgen und beruflichen Versorgungswerken bestehen. Davon absetzbar: 68 % als Sonderausgaben, wobei dieser Prozentsatz pro Jahr ansteigt, für 2010 gelten bereits 70 %, 2015 dann die 100 %. Der Maximalbetrag, der anerkannt wird, beträgt dann 20.000 Euro (bzw. für Ehepaare 40.000 Euro) Rentenbeiträge.

Angerechnet werden jedoch auch die Arbeitgeberbeiträge bei Arbeitnehmern, wobei hiergegen geklagt wird und das Finanzamt deswegen den Steuerbescheid noch offen hält. Von den Beiträgen zur gesetzlichen Rente kann ein Arbeitnehmer also 18 % für 2009 absetzen: 68 % des Gesamtbeitrags abzüglich 50 % Arbeitgeberanteil.

Wo die Steuerlast dank Riester- und Rürupverträgen deutlich sinkt, fallen die Abzüge an anderer Stelle eher dürftig aus. Als durchaus mager zu bezeichnen sind nämlich die Abzüge für die Risikolebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung: für die meisten Arbeitnehmer kann nur ein Betrag von 1500 Euro pro Jahr geltend gemacht werden, wobei dies jedoch bereits über die monatlichen Gehaltsabrechnungen geschieht. Der angesprochene Maximalbetrag gilt ebenso für beitragsfrei in der Krankenkasse mitversicherte Ehepartner, Rentner, Beamte und Pensionäre. Versicherte, die ihre Beiträge selbst bezahlen, zum Beispiel Selbständige, können 2400 Euro geltend machen.

Vor allem Rentner, Selbständige und Beamte können entsprechend der 2004er-Regel höhere Versicherungsbeiträge in der Jahresendabrechnung absetzen: Rechnet man die Rentenbeiträge mit dazu, werden 5736 Euro an Versicherungsbeiträgen pro Jahr anerkannt, wobei davon die ersten 4402 voll und 1334 Euro zur Hälfte abgesetzt werden können.

Das ist dann für Pensionäre und Rentner günstig, wenn sie im vorangegangen Jahr für Haftpflicht-, Pflege- und Krankenversicherung mehr als 1500 Euro ausgeben mussten und für Beamte dann, wenn sie nichts für die gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerke bezahlen. Insgesamt am besten schneiden aber meistens Selbständige mit der 2004er-Regel ab.

Die 2004er-Regel bleibt auch dann günstig, wenn ein Rürup-Vertrag bestehen sollte, da der Beitrag auf jeden Fall anerkannt werden muss. Keinerlei Abzug bzw. Steuererleichterung bringen hingegen seit 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen, Kaskoversicherungen, Wohngebäudeversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Reisegepäckversicherungen, Hausratversicherungen sowie fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen. Sollte eine der Versicherungen für Haftpflicht, Rechtsschutz und Wohngebäude konkret mit dem Erzielen von Einnahmen zu tun haben (zum Beispiel bei einem Arzt oder Lehrer), können die jeweiligen Beiträge als Werbungskosten abgesetzt werden.
 
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