Samstag, 27. Juli 2024

Wie lange bekommt man Kindergeld?

Bis zum 18. Geburtstag der Kinder ist der Bezug des Kindergeldes in aller Regel recht unproblematisch. Doch ab dem 18. Lebensjahr schaut das Finanzamt genauer hin, die Behörden verlangen dann wahre Rechenkünste von den Eltern, denn das Kindergeld wird ab Volljährigkeit der Jugendlichen nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen ausgezahlt.

So dürfen die Bezüge bzw. Einkünfte des Kindes für 2009 7680 Euro nicht überschreiten, im Jahr 2010 sind es 8004 Euro, also 324 Euro mehr als im Vorjahr. Neu ist, dass es Kindergeld jetzt auch dann noch gibt, wenn das Kind an einem so genannten „Freiwilligendienst aller Generationen“ teilnimmt. Wird die angesprochene Jahreshöchstgrenze jedoch auch nur um einen Euro überschritten, erhalten die Eltern kein Kindergeld mehr bzw. müssen es zurückzahlen.

Die Voraussetzungen für das Kindergeld bei Jugendlichen zwischen 18 und 21 Jahren: Meldung bei der Bundesagentur für Arbeit und Bezug von Arbeitslosengeld, wobei der Bezug bzw. die alle drei Monate zu wiederholende Meldung als Beleg für die Behörde ausreichend ist. Ein Ein-Euro-Job oder ein Minijob stellen keine Gefahr für die Kindergeldzahlung dar.

Bei einem Alter zwischen 18 und 25 Jahren muss das Kind einen Schulbesuch, ein (Fern-)Studium, ein Schulaustauschprogramm, eine Ausbildung, ein Referendariat oder ein Praktikum (Arzt im Praktikum) nachweisen. Des Weiteren anerkannt: Ausbildungsplatzsuche, ökologisches Jahr, freiwilliges soziales Jahr, „Freiwilligendienst aller Generationen“, Freiwilligendienst innerhalb der EU oder innerhalb des Aktionprogrammes „Jugend“, Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ohne Bestehen der Abschlussprüfung - dafür jedoch intensive Vorbereitungszeit für die Wiederholungsprüfung, viermonatige Pause zwischen zwei Abschnitten der Ausbildung bzw. vor oder nach Beendigung des Zivil- oder Wehrdienstes oder eines freiwilligen ökologischen Jahres.

Kindergeld wird auch dann weiter ausgezahlt, wenn zum Beispiel eine Ausbildung wegen Krankheit temporär unterbrochen werden muss oder man sich als Au-Pair bzw. Sprachschüler im Ausland aufhält, dann jedoch muss die erlernte Sprache für das kommende Studium relevant sein und während des Aufenthaltes im Ausland für min 10 Stunden pro Woche nachweislich geübt werden.

Ab dem 25. Lebensjahr wird das Kindergeld dann höchstens noch mal um die Zeit verlängert, in der Polizei-, Ersatz- oder Wehrdienst geleistet oder aber auch als Entwicklungshelfer gearbeitet wurde; die Höchstdauer für diese nachträgliche Verlängerung beträgt drei Jahre bzw. überschreitet das Ende der Ausbildung nicht. Liegt bei dem Kind eine Behinderung vor, wird ebenso weiterhin Kindergeld gezahlt, sofern die Person ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten kann.
 
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