Freitag, 26. April 2024

Förderung und Steuervorteile von Riester Sparverträgen

Die Riester-Rente wurde eingeführt, um durch staatliche Förderung einen Anreiz für die zusätzliche private Altersvorsorge insbesondere von rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern zu schaffen. Der Staat verfolgt damit unter anderem das Ziel, die Altersarmut zu bekämpfen, welche das Sozialversicherungssystem belastet und dadurch dem Staat wiederum hohe Kosten verursacht. Um dieses Ziel erreichen zu können, muss aber sichergestellt werden, dass das im Riester-Vertrag mit staatlicher Förderung angesparte Vermögen dem Anleger tatsächlich für die Finanzierung seines Lebensunterhalts im Alter zur Verfügung steht und nicht bereits vorher verbraucht wird oder auf anderen Wegen verloren geht oder geschmälert wird, etwa durch zu riskante Anlage oder überhöhte Anlagekosten.

Neben den Anlegern, die durch den Abschluss eines Riester-Vertrags direkt von der staatlichen Förderung durch die staatliche Zulage und die Steuervorteile über den Ansatz der Beiträge als Sonderausgaben profitieren, gehören natürlich auch die Anbieter von Kapitalanlagen und Sparverträgen, die als Riester-Rente zertifiziert werden, zu den Nutznießern der neuen Regelungen, da sie durch die Einführung der staatlichen Förderung zahlreiche neue Kunden für ihre Anlageprodukte gewinnen können. Es ist daher nur folgerichtig, wenn die Voraussetzungen für die Zertifizierung eines Anlageprodukts als Riester-Rente in zwei unterschiedliche Richtungen zielen: Einerseits dienen sie dem Schutz des Anlegers vor dem Verlust seines angesparten Kapitals durch Misswirtschaft oder Fehlspekulation des Anbieters, andererseits aber auch dem Schutz des angesparten Kapitals vor dem vorzeitigem Zugriff des Anlegers selbst. Voraussetzungen für die Zertifizierung als Riester-Rente: Zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Zertifizierung eines Anlageprodukts als Riester-Rente, welche insbesondere dem Anbieter Pflichten auferlegen und sich zu Gunsten des Anlegers auswirken, gehört die Verpflichtung zur umfassenden Offenlegung von Informationen, welche die Anlage betreffen, darunter die anfänglichen Kosten für Abschluss und Vertrieb der Anlageprodukts, später die laufenden Verwaltungskosten.

Der Kapitalstand und die Zusammensetzung muss dem Anleger regelmäßig mitgeteilt werden. Darüber hinaus können Abschluss- und Vertriebskosten nicht in einer Summe zu Beginn der Anlage abgerechnet werden, sondern müssen über fünf Jahre verteilt werden. Die Möglichkeit für den Anleger, den Vertrag jederzeit mit einer maximal vierteljährlichen Frist kündigen zu können oder ohne weitere laufende Einzahlungen ruhen zu lassen, ist ebenfalls vorgeschrieben. Für den Anleger am wichtigsten dürfte jedoch die Kapitalgarantie zu Beginn der Auszahlungsphase sein - der Anbieter muss zu diesem Zeitpunkt mindestens die Summe der vom Anleger eingezahlten Beiträge einschließlich der erhaltenen staatlichen Zulage garantieren. Natürlich stellt diese Regelung auch eine gewisse Einschränkung für den Anleger dar, da sie dazu führt, dass riskante Anlageformen nicht als Riester-Rente angeboten werden können. Weitere Voraussetzung für die Zertifizierung schränken vornehmlich die vertraglichen Ausgestaltungsmöglichkeiten für den Anleger ein. Dazu gehört vor allem die Vorschrift, dass eine Riester-Rente frühestens ab der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden darf.

Ein früherer Zugriff auf das eingezahlte Kapital ist, abgesehen von wenigen Ausnahmeregelungen, etwa für die Finanzierung von Wohneigentum zur Altersvorsorge, nur durch eine vorzeitige Kündigung möglich, bei der jedoch alle erhaltenen Vergünstigungen, die Zulagen ebenso wie die Steuervorteile, zurückgezahlt werden müssen. Weiterhin muss eine Riester-Rente im Normalfall als lebenslange Leibrente ausgezahlt werden. Ein davon abweichender Auszahlungsplan darf maximal eine Ausschüttung von 30% des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase vorsehen, ab der Vollendung des 85. Lebensjahrs muss in jedem Fall eine lebenslange Leibrente ausgezahlt werden. Wer zertifiziert die Riester-Rente und was sind die Folgen? Die Zertifizierung von Anlageprodukten als Riester-Rente liegt in der Verantwortung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Bevor ein Anbieter eine Kapitalanlage oder einen Sparvertrag als Riester-Rente verkaufen darf, muss er die Zertifizierung beantragen. Die Erfüllung aller Voraussetzungen für die Zertifizierung als Riester-Rente wird dann von der BAFin anhand der Vertragsbedingungen überprüft. Die staatliche Förderung der Riester-Rente durch Zulagen und Steuervorteile für den Anleger wird ausschließlich für Anlageformen gewährt, die über eine solche Zertifizierung verfügen.
 
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