Freitag, 25. April 2025
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Renditeaussichten von forderungsberechtigten Anleihen
Mitunter wird im Finanzbereich auch der Begriff der forderungsberechtigten Anleihen verwendet. Im Grunde ist diese Bezeichnung aber in der Form sogar selbsterklärend, wie beispielsweise eine Bezeichnung wie täglich verfügbares Tagesgeld. Denn eine der Haupteigenschaften einer Anleihe ist ohnehin immer, dass der Inhaber der Anleihe gleichzeitig eine Forderung hat und diese rechtlich auch durchsetzen kann.In dem Sinne ist also jedes verzinsliche Wertpapier automatisch eine forderungsberechtigte Anleihe. Somit stellt eine solche forderungsberechtigte Anleihe also kein spezielles Wertpapier dar, sondern die Bezeichnung verdeutlicht im Prinzip nur die rechtliche Konstruktion der Anleihen als solche. Da sicherlich nicht alle Anleger darüber informiert sind, was Anleihen für Forderungen, Rechte und Pflichten beinhalten, ist es sicherlich sinnvoll, wenn einige Hauptmerkmale von Rentenpapieren bzw. eben damit auch von forderungsberechtigten Anleihen etwas näher erläutert werden.
Somit ist eine Anleihe zum Beispiel stets auch eine so genannte Schuldverschreibung. Schuldverschreibung bedeutet, dass der Schuldner dem Gläubiger gegenüber erklärt, und zwar schriftlich (deshalb Verschreibung), dass der Emittent einer Anleihe dem Käufer Geld schuldet. Eine solche Schuldverschreibung beinhaltet allerdings auch, dass der Käufer und Forderungsinhaber (Gläubiger) stets ein Emittentenrisiko zu tragen hat. Das Emittentenrisiko besteht konkret darin, dass der Emittent das erhaltene Kapital bei Fälligkeit der Anleihe nicht imstande ist zurück zu zahlen.
Das ist zum Beispiel der Fall, falls der Schuldner zahlungsunfähig werden sollte. In diesem Fall hat der Anleger zwar natürlich dennoch eine Forderung und auch das Recht, diese durchzusetzen. Nur ist es in der Praxis meistens unwahrscheinlich, dass Anleger bei einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten noch Teile ihres investierten Kapitals zurück erhalten. Die forderungsberechtigte Anleihe beinhaltet dieses Forderungsrecht also meistens eher theoretisch, als dass eine Durchsetzung in der Praxis möglich wäre. Die Forderung, die der Anleger nach dem Erwerb des Rentenpapiers gegenüber dem Emittenten hat, bezieht sich aber nicht ausschließlich auf den Nominalbetrag der Anleihe und die Rückzahlung dieses Nennwertes am Fälligkeitstag.
Ferner sind viele Anleihen nämlich auch mit einer Zinsgarantie ausgestattet. So ist in den Anleihebedingungen zum Beispiel festgelegt, dass der Emittent einen jährlichen Zinssatz von vier Prozent an den Inhaber der Anleihe zahlen muss. Auch auf diese Zinsen hat der Anleger dann natürlich einen Anspruch, sodass sich das Gläubigerrecht bei den forderungsberechtigten Anleihen selbstverständlich auch auf diese Zinsen erstreckt, genauso, wie die Bank als Kreditgeber beispielsweise ein Recht auf die Zahlung der Zinsen seitens des Kreditnehmers hat.
Somit ist eine Anleihe zum Beispiel stets auch eine so genannte Schuldverschreibung. Schuldverschreibung bedeutet, dass der Schuldner dem Gläubiger gegenüber erklärt, und zwar schriftlich (deshalb Verschreibung), dass der Emittent einer Anleihe dem Käufer Geld schuldet. Eine solche Schuldverschreibung beinhaltet allerdings auch, dass der Käufer und Forderungsinhaber (Gläubiger) stets ein Emittentenrisiko zu tragen hat. Das Emittentenrisiko besteht konkret darin, dass der Emittent das erhaltene Kapital bei Fälligkeit der Anleihe nicht imstande ist zurück zu zahlen.
Das ist zum Beispiel der Fall, falls der Schuldner zahlungsunfähig werden sollte. In diesem Fall hat der Anleger zwar natürlich dennoch eine Forderung und auch das Recht, diese durchzusetzen. Nur ist es in der Praxis meistens unwahrscheinlich, dass Anleger bei einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten noch Teile ihres investierten Kapitals zurück erhalten. Die forderungsberechtigte Anleihe beinhaltet dieses Forderungsrecht also meistens eher theoretisch, als dass eine Durchsetzung in der Praxis möglich wäre. Die Forderung, die der Anleger nach dem Erwerb des Rentenpapiers gegenüber dem Emittenten hat, bezieht sich aber nicht ausschließlich auf den Nominalbetrag der Anleihe und die Rückzahlung dieses Nennwertes am Fälligkeitstag.
Ferner sind viele Anleihen nämlich auch mit einer Zinsgarantie ausgestattet. So ist in den Anleihebedingungen zum Beispiel festgelegt, dass der Emittent einen jährlichen Zinssatz von vier Prozent an den Inhaber der Anleihe zahlen muss. Auch auf diese Zinsen hat der Anleger dann natürlich einen Anspruch, sodass sich das Gläubigerrecht bei den forderungsberechtigten Anleihen selbstverständlich auch auf diese Zinsen erstreckt, genauso, wie die Bank als Kreditgeber beispielsweise ein Recht auf die Zahlung der Zinsen seitens des Kreditnehmers hat.
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