Samstag, 27. Juli 2024

Muss man Steuern auf Gewerbeeinkünfte bezahlen?

Wer ein Unternehmen betreibt, der wird unweigerlich Gewinne erzielen wollen. Sobald dies geschieht, geht man davon aus, dass der Unternehmer als Gewerbetreibender anzusehen ist. Grundsätzlich müssen Gewerbetreibende dann natürlich auch die Gewerbe Steuern zahlen, allerdings gibt es hier viele Sonderfälle, die beachtet werden müssen.

Dabei wird die Gewerbesteuer beispielsweise nicht auf Freiberufler erhoben. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es Freibeträge. Dabei muss die Gewerbe Steuer nur dann bezahlt werden, wenn man mehr als 24.500 Euro Gewinne erzielt. Das heißt, man muss hier in jedem Fall nur dann Steuern zahlen, wenn die Gewinne diese Grenze überschreiten und dann auch nur auf den Betrag, der die Grenze übersteigt. Dabei wird der erzielte Gewinn jeweils mit dem gültigen Hebesatz der Gemeinde berechnet, der in der Regel zwischen 300 und 450 Prozent liegt. Der Mindesthebesatz liegt aktuell bei 200 Prozent. Bei Gewerbesteuern bis zu 380 Prozent können diese mit der geschuldeten Einkommenssteuer verrechnet werden, was allerdings in der Regel auch nur bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen möglich ist.

Wer dagegen eine GmbH oder eine andere juristische Person als Firma betreibt, der wird die Gewerbe Steuer vom gesamten Gewinn zahlen müssen. Zu versteuern ist der Gewinn vom ersten Euro an. Jedoch wird die Gewerbe Steuer, die einmal festgelegt wurde, auch automatisch für das Folgejahr angesetzt. Dabei sind die Zahlungen quartalsweise an das zuständige Finanzamt zu leisten. Die Gewerbe Steuer wird häufig auch als Kostensteuer bezeichnet. Sobald diese an das Finanzamt gezahlt wird, kann man davon ausgehen, dass die Steuer sich als Betriebsausgabe auswirkt. Damit verringert sie den Gewinn, also ihre eigene Bemessungsgrundlage.

Weiterhin ist bei der Gewerbe Steuer zu beachten, dass diese nicht vom Bund, sondern von Kommunen erhoben wird. Die Kommunen können die Höhe der Gewerbe Steuer dabei selbst festlegen, wodurch sich teils erhebliche Unterschiede selbst in der Nachbarschaft ergeben. Durch die richtige Wahl des Standorts für ein Unternehmen kann man also auch Gewerbe Steuern zahlen.

Wer sich gerade mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit befasst und hier in den künstlerischen Bereich gehen will, sollte sich dabei in jedem Fall als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibender versuchen. Denn als Freiberufler kann man unbegrenzt hohe Gewinne erzielen, ohne jemals Gewerbe Steuer zahlen zu müssen. Man muss sich hier allerdings vorab kundig machen, ob die angestrebte Tätigkeit sich überhaupt für einen Freiberufler eignet, denn dies ist nicht in jeder Branche möglich. Die zuständigen Finanzämter, Gemeinden und IHK´s können hierzu jedoch detailliert Auskunft geben, sodass schnell klar wird, ob man nun als Freiberufler geführt werden kann oder eben auch nicht.
 
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