Freitag, 25. April 2025
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In die Schweiz Geld mitnehmen über die Grenze
Eine Geldanlage in der Schweiz ist heute für viele Menschen das A und O. Denn hier kann der Staat nicht zugreifen und erfährt nichts von dem Vermögen, welches in der Schweiz vorhanden ist. Doch dies gilt nur dann, wenn man sein Geld nicht auf ein Schweizer Konto überweist, sondern dieses vielmehr in bar einzahlt. Dazu muss man bei der Schweizer Bank dann einfach nur den Kontoauszug einreichen, auf dem die Barauszahlung des Geldes vermerkt ist. Weitere Formalitäten sind nicht zu beachten und der Kontoauszug dient nur dem Nachweis, dass es sich nicht um Geldwäsche handelt.Begrenzungen bezüglich der Höhe der einzuführenden Gelder gibt es allerdings nicht. Hier gilt, dass Gelder in unbegrenzter Menge ein- und ausgeführt werden dürfen, allerdings bleiben bestimmte Kontrollen vorbehalten, die zeigen sollen, ob es sich um Schwarzgeld handelt. Ansonsten ist man allerdings völlig frei, wenn es darum geht, verschiedene Bargelder mit in die Schweiz einzuführen. In diesen Fällen gilt, dass man sich hier keine Gedanken machen muss, wenn es darum geht, Geld in die Schweiz über die Grenze mitzunehmen. So kann man beträchtliche Geldanlagen in der Schweiz eröffnen und eine Bareinzahlung vornehmen.
Für welche Anlage man sich letztlich entscheidet, bleibt jedem selbst überlassen. Der große Vorteil liegt allerdings darin, dass man hier keinerlei Zugriffe seitens des deutschen Staats erwarten muss. Die Schweizer Banken sind für ihre besondere Verschwiegenheit bekannt und nutzen diese auch entsprechend. Allerdings wird man wohl kaum umhin kommen, bei der Eröffnung des Kontos seinen Namen anzugeben.
Dieser wird jedoch nicht weiter gegeben. Die deutschen Behörden müssten hier erst einen Antrag auf Amtshilfe stellen, sollten dafür aber das Vorliegen einer Straftat, die auch in der Schweiz als solche gilt, beweisen können. Da in der Schweiz die Steuerhinterziehung nicht als Straftat gilt, reicht diese also auch nicht aus, um diesen Antrag auf Amtshilfe durchsetzen zu können. Vielmehr verhält es sich hierbei so, dass die Amtshilfe äußerst häufig verweigert wird. Die Anleger werden ebenfalls nicht zu Steuerhinterziehern durch die Geldanlage in der Schweiz. Denn auch hier wird die Kapitalertragssteuer fällig. Das heißt, man zahlt diese genauso wie in Deutschland auch. Dabei werden die Zinsen nicht in ihrer vollen Höhe ausgezahlt, sondern abzüglich der Steuern.
Diese werden von den Banken einbehalten und direkt an die zuständigen Finanzbehörden ausgezahlt. Allerdings wird dabei kein Name des Kontoinhabers genannt, sodass die deutschen Behörden von dem Geld in der Schweiz erst dann erfahren, wenn der Steuerzahler die Kapitalertragssteuer in der Einkommenssteuererklärung zurück fordern möchte.
Für welche Anlage man sich letztlich entscheidet, bleibt jedem selbst überlassen. Der große Vorteil liegt allerdings darin, dass man hier keinerlei Zugriffe seitens des deutschen Staats erwarten muss. Die Schweizer Banken sind für ihre besondere Verschwiegenheit bekannt und nutzen diese auch entsprechend. Allerdings wird man wohl kaum umhin kommen, bei der Eröffnung des Kontos seinen Namen anzugeben.
Dieser wird jedoch nicht weiter gegeben. Die deutschen Behörden müssten hier erst einen Antrag auf Amtshilfe stellen, sollten dafür aber das Vorliegen einer Straftat, die auch in der Schweiz als solche gilt, beweisen können. Da in der Schweiz die Steuerhinterziehung nicht als Straftat gilt, reicht diese also auch nicht aus, um diesen Antrag auf Amtshilfe durchsetzen zu können. Vielmehr verhält es sich hierbei so, dass die Amtshilfe äußerst häufig verweigert wird. Die Anleger werden ebenfalls nicht zu Steuerhinterziehern durch die Geldanlage in der Schweiz. Denn auch hier wird die Kapitalertragssteuer fällig. Das heißt, man zahlt diese genauso wie in Deutschland auch. Dabei werden die Zinsen nicht in ihrer vollen Höhe ausgezahlt, sondern abzüglich der Steuern.
Diese werden von den Banken einbehalten und direkt an die zuständigen Finanzbehörden ausgezahlt. Allerdings wird dabei kein Name des Kontoinhabers genannt, sodass die deutschen Behörden von dem Geld in der Schweiz erst dann erfahren, wenn der Steuerzahler die Kapitalertragssteuer in der Einkommenssteuererklärung zurück fordern möchte.
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