Donnerstag, 18. April 2024

Höhe der Tradinggebühren der Onlinebroker vergleichen

Wer im Bereich des Wertpapierhandels möglichst erfolgreich sein möchte, der sollte nicht nur auf hohe Gewinne achten, sondern stets auch die Kosten im Auge haben, die mit dem jeweiligen Investment verbunden sind. Die möglichen Kosten lassen sich in zwei Gruppen einteilen, nämlich einerseits in die vom jeweiligen Wertpapier abhängigen und andererseits in die vom Wertpapier unabhängigen Kosten. Mit den vom Wertpapier abhängigen Kosten sind spezielle Kosten gemeint, wie zum Beispiel der Ausgabeaufschlag bei Investmentfonds.

Diese Kosten kommen auf den Anleger also nicht generell zu, sondern nur beim Erwerb bestimmter Wertpapiere. Auf der anderen Seite gibt es aber auch die Kosten, die ganz unabhängig vom Wertpapier anfallen. Dabei handelt es sich um die Gebühren, die von dem depotführenden Institut berechnet werden, also von der Filialbank, von der Direktbank oder vom Onlinebroker. Diese Gebühren, die von der Bank oder dem Broker in Rechnung gestellt werden, können ihrerseits in zwei Gruppen eingeteilt werden. Und zwar gibt es zum einen die Depotgebühren und zum anderen die Ordergebühren, die auch als Tradinggebühren bezeichnet werden können.

Sowohl die Depotgebühren als auch die Tradinggebühren sollten Anleger unbedingt vergleichen, bevor sie sich für einen Anbieter entscheiden. In dem Zusammenhang ist der Vergleich der Depotgebühren deutlich einfacher, denn diese sind in der Regel sehr einheitlich gestaltet. Denn entweder der Broker verzichtet komplett auf die Depotgebühren oder er berechnet einen bestimmten Betrag pro Jahr. Der Vergleich der Tradinggebühren ist zwar noch wichtiger, aber auch deutlich schwerer. Denn es gibt ganz unterschiedliche „Konstruktionen“, welche die Banken und Broker zur Berechnung der Ordergebühren nutzen. Am einfachsten ist der Vergleich der Tradinggebühren zwischen den Brokern sicherlich dann, wenn eine sogenannte „Orderflat“ genutzt wird. In diesem Fall zahlt der Kunde nämlich immer die gleiche Gebühr, unabhängig vom Handelsgegenwert.

Allerdings nutzen bisher nicht viele Broker und Banken eine solche Orderflat. Das gängigste Gebührenmodell besteht hingegen nach wie vor in der Form, als dass die Höhe der Tradinggebühren vom gehandelten Gegenwert abhängig ist. In solchen Fällen zahlt der Kunde zum Beispiel 0,80 Prozent vom Gegenwert der jeweiligen Order. Ein weiteres Modell, welches vor allem einige Onlinebroker nutzen, sieht eine Staffelung der Gebühren nach Anzahl der Orders vor. So zahlt der Kunde zum Beispiel für die ersten zehn Orders im Jahr jeweils 8,99 Euro, während ab der elften Order im Jahr beispielsweise 7,99 Euro berechnet werden. In solchen Fällen muss der Anleger beim Vergleich also auf jeden Fall sein individuelles Nutzungsverhalten mit einbeziehen.
 
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