Freitag, 25. April 2025

Wegen Mahnung mehr Zinsen bezahlen

Heutzutage sind Finanzabwicklungen sehr wichtig. Darauf zu achten ist, dass diese immer rechtzeitig erfolgen. Darauf achten vor allem Firmen und Behörden. Denn wenn irgendeine Zahlung zu spät eingeht, bzw. die Zahlungsfrist um nur einen Tag verstreicht, ist eine Mahnung an die beteiligte Person schon unterwegs. Bei den Firmen geht das oftmals sogar noch schneller, wenn die Zahlung, bzw. das fällig gewordene Geld nicht einen Tag vor Zahlungsfrist eingeht, wird schon eine Mahnung geschrieben, damit diese voraussichtlich einen Tag nach Zahlungsfrist schon beim Kunden eintrifft. So schnell sind da die Firmen.

Es gibt da jedoch sehr unterschiedliche Art von Toleranz was Mahnungen bzw. Zahlungserinnerungen angeht. Manche Firmen schicken einfach noch mal eine Zahlungserinnerung, diese enthält noch keinerlei Mahngebühren. Es wird in dem Fall ausgegangen, dass der Zahlungsausfall nur ein Versehen des Kunden war, und dieser das nicht beabsichtigt hat. Es gibt jedoch auch viele andere Firmen, die sofort schon Mahngebühren berechnen. Vor allem kommen dann noch die Bearbeitungsgebühren hinzu, meist werden dann noch Portogebühren etc. fällig.

Bei Handyverträgen beispielsweise wird das ganz extrem, was Mahnungen angeht. Bei einer Lastschriftrückgabe, die mangels nicht ausreichender Deckung erfolgte, wird sofort die Mobilfunknummer des betroffenen Kunden gesperrt. Daraufhin werden diesem sofort, die Sperrgebühr, Mahngebühren, Bearbeitungsgebühren, Portogebühren etc. berechnet. Diese belaufen sich dann schon so um die 30€ nur im Falle der ersten Mahnung. Erfolgt eine zweite Mahnung so liegen die Gebühren noch weitaus höher.

Einen Trick gibt es jedoch bei der ganzen Sache: Viele Kunden ignorieren Mahnungen und zahlen dann einfach den Betrag ohne die berechnete Mahngebühr. Meistens wird das auch noch akzeptiert, weil die Firmen in diesem Fall annehmen, dass sich die Zahlung mit der Zahlungserinnerung überschnitten hat und somit dennoch rechtzeitig erfolgt ist. In der Regel gibt es nur zwei Mahnungen insgesamt, denn nach der zweiten Mahnung, wenn die Zahlungsfrist erfolglos verstreicht, wird meistens der Fall schon an das zuständige Inkassoinserat weitergeleitet.

Darum sollten Mahngebühren ernst genommen werden, auf jeden Fall sollte man immer alle Zahlungsbelege und Kündigungen aufbewahren, da den Firmen häufig auch Fehler unterlaufen können. Beispielsweise kommt es nicht all zu selten vor, dass eine Mahnung verschickt wird, oder gar ein Inkassobüro eingeschaltet wird, obwohl der Kunde bereits schon seit längerer Zeit gekündigt hat. Somit braucht der Kunde in dem Fall sich nur bei der betroffenen Firma melden und dieser die Kündigungsbestätigung zufaxen. Es ist daher sehr wichtig, dass man bei einer Kündigung von den Firmen immer eine Bestätigung fordert. Manche Firmen sind dabei sehr langsam, jedoch sollte man so lange nicht nachgeben, bis man eine Kündigungsbestätigung in der Hand hält und somit dann einen Kündigungsnachweis hat.
 
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