Freitag, 25. April 2025

Mahnung kostenlos - keine Mahngebühren bezahlen?

Jeder ist bestimmt schon einmal in Bredouille gekommen, eine Rechnung vergessen zu haben. Dann öffnet man eines Tages den Briefkasten und es flattert eine Mahnung ins Haus. Im Normalfall gerät man 30 Tage nach Rechnungsstellung in Zahlungsverzug. Leider schlagen die Gläubiger horrende Mahngebühren auf den eigentlichen Betrag drauf. Die Mahngebühren unterscheiden sich je nach Unternehmen. Im Regelfall ist es so, dass die erste Mahnung eher einer Zahlungserinnerung entspricht, für welche noch keine Mahngebühren anfallen. Dies unterscheidet sich jedoch von Unternehmen zu Unternehmen.

Jeder Schuldner sollte dazu angehalten sein, auch zahlen zu können. Jedoch ist es heutzutage leider immer häufiger der Fall, dass nicht gezahlt werden kann. Spätestens nach der ersten Zahlungserinnerung sollte gezahlt werden. Vergessen ist schließlich menschlich und das kann jedem einmal passieren. Sollte es jedoch zum wiederholten Säumnis kommen, sind Mahngebühren gerechtfertigt. Der Schuldner hat eine Leistung erhalten, die auch bezahlt werden muss. Schließlich kann ein Unternehmen nicht seine Schuldner aushalten.

Das Unternehmen hat selbst Verbindlichkeiten und ist auf die Zahlung einer Rechnung angewiesen. Das Unternehmen wird selbst Gläubiger haben, welches wiederum, bei nicht-Begleichung von Rechnungen selbst in ein Mahnverfahren gerät.

Weiterhin wird der Arbeitsaufwand der Unternehmen in den Mahngebühren widergespiegelt. Die Konten werden von den Mitarbeitern bezüglich der Zahlungseingänge überprüft und Mahnungen werden geschrieben. Daraus ergibt sich ein erhöhter Arbeitsaufwand, der auch bezahlt werden will. In gewisser Weise sind Mahnungen ein Zwang, jedoch ist dieser Zwang durchaus gerechtfertigt. Wer wartet schon gern auf sein Geld. Besonders in der heutigen Zeit. Es ist sicherlich gut, einen gesunden Mittelweg zu finden, um den Schuldner an sein Zahlungssäumnis zu erinnern. Die meisten Unternehmen prüfen, je nach Wert der Ware und Höhe der Summe über die Schufa, die Bonität des Gläubigers, um sich vor generell Zahlungsunwillen bzw. zahlungsunfähigen Menschen zu schützen.

Oft wird auch der Bestellwert bei einer ersten Bestellung eines unbekannten Kunden begrenzt, oder die Ware wird nur gegen Nachnahme geliefert. Dies tun die Unternehmen, um sich selbst vor dem finanziellen Ruin zu schützen.

Quintessenz ist, dass Mahngebühren durchaus angebracht sind, denn wer wartet schon gern auf sein wohl verdientes Geld. Mahngebühren sind Zwang, aber durchaus gerechtfertigt, wenn sich deren Höhe in einem vertretbaren Rahmen bewegt.
 
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