Freitag, 25. April 2025

Vorgezogene Rente bekommen

Die Regelaltersrente erhält ein Versicherter, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2011. Von 2012 bis 2019 erfolgt eine Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre. Wenn jemand früher in Rente gehen möchte, kann er oder sie eine vorgezogene Rente, die Altersrente für langjährig Versicherte, beantragen. Allerdings sind in einem solchen Fall Kürzungen hinzunehmen. Bei einer Inanspruchnahme der Altersrente mit 63 Jahren beträgt diese Kürzung 7%.

Um eine Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung beantragen zu können, müssen gewisse Anspruchs-voraussetzungen erfüllt sein. So muss man eine Mindestzeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein, um Ansprüche geltend mach zu können. Für den Bezug einer vorgezogenen Rente bzw. der Altersrente für langjährig Versicherte muss eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Über diesen Zeitraum müssen Beiträge gezahlt worden sein bzw. muss dieser Zeitraum als Versicherungszeit angerechnet worden sein.

Die Rentenberechnung erfolgt über die Rentenformel. Grundsätzlich richtet sich die Rente nach der Höhe des Einkommens. Übersteigt das Einkommen eine gewisse Höhe, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze, so werden für den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze keine Ansprüche begründet. Zunächst wird das erzielte Einkommen für jedes Jahr in Entgeltpunkte umgerechnet. Hierzu stellt man jedes Jahr fest, wie viel ein Arbeitnehmer im Vergleich zum Durchschnitt aller Versicherten verdient hat. Entspricht der persönliche Jahresverdienst dem durchschnittlichen Jahresverdienst aller Versicherten, so wird für das entsprechende Jahr 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben. Für jedes Jahr gibt es ein Maximum an Entgeltpunkten, welches erreicht werden kann.

Beitragsfreie Zeiten werden als Pflichtbeitragszeiten, Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten in die Berechnung der Rente eingebracht. Ein weiterer Bestandteil der Rentenformel ist der Zugangsfaktor. Dieser richtet sich nach dem Beginn des Ruhestands. Der Zugangsfaktor beträgt 1, wenn ein Versicherter zum Regelrentenalter in den Ruhestand tritt. Er verringert sich für jeden Monat, den ein Versicherter früher in Rente geht, um 0,3%.

Aus der Multiplikation der erworbenen Entgeltpunkte mit dem Zugangsfaktor erhält man die persönlichen Entgeltpunkte. Nun wird in der Rentenformel berücksichtigt, welche Art von Rente gezahlt werden soll. Dies geschieht mit der Bestimmung des Rentenartfaktors. Bei Renten wegen Alters beträgt dieser Faktor den Wert 1. Der aktuelle Rentenwert ist der Wert eines Entgeltpunktes zu einem bestimmten Zeitpunkt. An ihm kann man ablesen, wie hoch die monatliche Rente für einen erworbenen Entgeltpunkt ist.

Die Höhe der Rente lässt sich also ohne weiteres nicht pauschal berechnen. Eine individuelle Berechnung der persönlichen Rente kann ein Rentenberater der Rentenversicherungsträger durchführen.
 
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