Freitag, 25. April 2025

Eine gerichtliche Mahnung erhalten

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein zivilgerichtliches Spezialverfahren ohne mündliche Verhandlung, Klageschrift und Beweisführung. Es wird meistens dann eingesetzt, wenn der Gläubiger davon ausgehen kann, dass der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen und zahlen wird. Das gerichtliche Mahnverfahren ist preiswerter als eine normale Zivilklage und kann ohne Einschaltung eines Anwaltes durchgeführt werden. Wenn der Schuldner sich jedoch gegen den Mahnbescheid wehrt, wird das Verfahren für den Gläubiger im Vergleich zur sofortigen Klage kostenintensiver.

Wie sollte man sich nun verhalten, wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid zugestellt bekommt? Zuerst sollte man prüfen, ob die gestellte Forderung rechtens ist, d.h. man sollte nicht nur prüfen, ob die Forderung an sich besteht, sondern ob sie tatsächlich auch schon fällig ist und man sich überhaupt in Zahlungsverzug befindet.

Voraussetzung für den Zahlungsverzug sind, dass nach § 286 BGB die Leistung des Schuldners, d.h. die Zahlung, überhaupt fällig ist. Ist die Zahlung fällig, kann der Gläubiger die Zahlung verlangen. Ist keine Fälligkeit vereinbart, so muss die Zahlung unverzüglich auf Verlangen des Gläubigers erfolgen. Eine weitere Voraussetzung zur Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist, dass der Schuldner sich auch in Verzug befindet. Verzug tritt bei Entgeltforderungen (d.h. Zahlungsforderungen aus einem Vertrag: z. Bsp. Kaufvertrag) spätestens 30 Tage nach Fälligkeit ein, handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher muss hierauf in der Rechnung hingewiesen werden. Es ist jedoch keine vorherige "normale" Mahnung nötig!

Somit kann der Gläubiger bei Entgeldforderungen sofort bei Verzug das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, bei anderen Zahlungsforderungen ist die vorherige außergerichtliche Mahnung nötig, damit der Gläubiger in Verzug gesetzt wird.

Sollte dies alles der Fall sein, weil man z. Bsp. einfach vergessen hat eine Rechnung zu zahlen und man sich in Verzug befindet, dann empfiehlt es sich im Sinne einer Kostenminimierung den geforderten Betrag zu zahlen, somit ist dann das Mahnverfahren auch beendet.

Sollte man mit der Forderung nicht einverstanden sein, weil entweder obige Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Forderung an sich schlichtweg falsch ist, dann empfiehlt es sich zu handeln und nicht einfach den Mahnbescheid zu ignorieren. Hier sind mitunter manche verwundert, wie es passieren kann, dass das Gericht einen vollkommen unbegründeten Mahnbescheid zustellt. Hierzu muss man wissen, dass das Gericht bei Beantragung des Mahnbescheides durch den Gläubiger nur die formelle Richtigkeit des Antrages und nicht die inhaltliche Richtigkeit prüft!

Legt man innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des gerichtlichen Mahnbescheides Widerspruch gegen diesen ein, so kommt es zu einem Gütetermin bei Gericht, bei welchem der Antragsteller des Mahnbescheides seine Forderung begründen und nachweisen muss.

Liegt hier also ein Fehler des Antragstellers vor, so ist für den Antragsgegner hier das Verfahren kostenfrei beendet und der unbegründete Anspruch abgewehrt. Legt man keinen Widerspruch innerhalb der Frist ein und zahlt auch nicht in dieser, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, welcher bei Ignorierung und Nichtbezahlung (mit höheren Kosten als beim vorherigen Mahnbescheid) dann zum normalen Zivilverfahren vor Gericht führt.
 
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