Freitag, 25. April 2025

Die Rente vom Bund

Die Höhe der eigenen späteren Rente selbst zu berechnen, ist schwierig, da eine komplizierte Berechnungsmethode dahinter steckt. Jedoch verschickt die Deutsche Rentenversicherung in Berlin regelmäßig eine Rentenauskunft. Sie informiert den Versicherten über seine, vom seinem Arbeitgeber und von sonstigen Stellen (z.B. der Bundesagentur für Arbeit) eingezahlten Beiträge und gibt eine Prognose über die zukünftig zu erwartende Rente. Da die Höhe der zukünftigen Beiträge nicht bekannt ist, wird die Prognose anhand der durchschnittlichen Beiträge der letzen fünf Kalenderjahre ermittelt.

Daneben werden in der Rentenauskunft noch mögliche Rentenhöhen angegeben, die sich aus der Berücksichtigung von zukünftigen Rentenanpassungen ergeben. Hier ist die Rentenauskunft vorsichtig und gibt nur mögliche Rentenhöhen an, die sich aus jährlichen Anpassungsraten von 1 bzw. 2 Prozent ergeben. Tatsächlich wird es sogar eher der Fall sein, dass die durchschnittlichen Anpassungsraten unterhalb der Inflationsrate liegen, so dass die Kaufkraft der Rente niedriger ist als der in der Rentenauskunft stehende Betrag.

Wie stelle ich einen Antrag auf Altersrente?

Der Antrag auf Altersrente kann in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Damit die Rentenzahlung pünktlich zu Rentenbeginn erfolgen kann, sollte der Antrag 3 bis 3 ½ Monate vor dem gewünschten Rentenantritt gestellt werden. Es empfiehlt sich, sich vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Verdienst der letzen Arbeitsmonate ausstellen zu lassen, damit die in diesen Monaten gezahlten Rentenversicherungsbeiträge auch schon gleich in der Rentenberechnung berücksichtigt werden können.

Vor der Antragsstellung sollte zudem überprüft werden, ob der Versicherungsverlauf Lücken enthält, die noch geklärt werden können. Zum Beispiel können noch Bescheinigungen über die Schul- und Hochschulausbildung bzw. eine Berufsausbildung eingereicht werden. Auch kann es vorkommen, dass ein Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht gemeldet hat. In diesem Fall kann der Nachweis, dass sie auch gezahlt worden sind, durch die vom Arbeitgeber ausgestellten Sozialversicherungsnachweise erbracht werden. Fallen diese Lücken erst bei der Antragsstellung auf, kann es zu Verzögerungen kommen, deshalb sollte am besten schon ein halbes Jahr vor dem Rentenantrag der Versicherungsverlauf lückenlos sein.

Keine Angst vor dem Rentenantrag

Bei einem lückenlosen Versicherungsverlauf ist die Antragsstellung normalerweise recht unkompliziert. Der Antragsteller muss lediglich seinen Personalausweis mitbringen und seine Bankverbindung und Krankenkasse angeben. Weitere Unterlagen sind erforderlich, wenn neben der Rente noch weitere Leistungen wie z.B. Hinterbliebenenrente oder Unfallrente bezogen werden oder wenn Zusatzrenten wie z.B. eine Betriebsrente zu erwarten sind. Beim Ausfüllen der notwendigen Formulare helfen die Sachbearbeiter der Auskunfts- und Beratungsstelle, so dass der zukünftige Rentner keine Angst vor dem Rentenantrag haben muss.
 
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