Montag, 17. März 2025

Die Mietkaution auf ein Sparbuch legen?

Mietet man eine neue Wohnung an, so verlangen die Vermieter in aller Regel auch die Stellung einer Sicherheit, sollte die Miete einmal nicht gezahlt werden können. Auch für evtl. Mängel an der Wohnung, die nach dem Auszug noch bestehen, kann diese Mietkaution verwendet werden. Ihre Höhe wird häufig mit zwei Nettomieten angegeben. Dabei hat der Mieter das Recht, die Miete in drei gleichen Raten zu zahlen, wobei die erste Rate mit Abschluss des Mietvertrages fällig wird.

Der Vermieter wiederum ist verpflichtet, die erhaltene Mietkaution so anzulegen, dass sie sicher ist und auch noch verzinst wird. Ursprünglich stand ihm dafür ausschließlich das alt bekannte Sparbuch zur Verfügung. Heute wird es hingegen auch möglich, andere Anlageformen für die Mietkaution zu verwenden. Allerdings muss immer sicher gestellt werden, dass die Anlage der Mietkaution sicher ist. Das heißt, ein Verlust darf hierbei nicht entstehen können. Fonds oder Aktien können also keinesfalls als Geldanlageform für die Mietkaution eingesetzt werden.

Tagesgeldkonten und Sparbücher hingegen sind akzeptabel. Auch ein Festgeldkonto ist durchaus möglich. Zwar bleibt das Geld auf diesem in der Regel für ein Jahr gebunden, jedoch hat der Vermieter ohnehin das Recht die Mietkaution so lange einzubehalten, bis die letzte Nebenkostenabrechnung für die betreffende Wohnung oder das Haus erstellt wurde. Erst danach muss er diese an den Mieter zurück zahlen. Zieht der Mieter nun innerhalb des Jahres aus, so wird die Nebenkostenabrechnung erst im Folgejahr erstellt werden, sodass auch das Festgeld als Anlageform durchaus möglich wird.

Ferner muss der Vermieter die Mietkautionen seiner Mieter getrennt vom eigenen Vermögen anlegen. Das heißt, er darf das Geld nicht einfach nehmen, um andere Dinge damit zu bezahlen und es womöglich später wieder auf ein solches gesondertes Konto einzahlen. Auch muss die Mietkaution in jedem Fall insolvenzsicher angelegt werden. Das heißt, es muss eindeutig belegt werden, dass dieses Geld nicht zum Vermögen des Vermieters gehört, sondern von diesem nur treuhänderisch verwaltet wird.

Nach Beendigung der Mietzeit muss die Mietkaution auch wieder an den Mieter ausgezahlt werden. Dies ist insofern wichtig, als dass man daran sieht, dass das Geld wirklich aufbewahrt werden muss. Ferner ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Mietkaution dem Mieter inklusive aller angefallenen Zinsen ausgezahlt werden muss. Der Vermieter kann sich hierbei also auch nicht an den Zinserträgen bereichern, die die Mietkaution im Laufe der Zeit abwirft, sondern darf dieses Geld tatsächlich ausschließlich treuhänderisch verwalten, ohne es jemals selbst zu verwenden.
 
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