Montag, 17. März 2025
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Mietkaution nicht bezahlt
Sobald man sich eine neue Wohnung sucht und diese anmietet, wird in der Regel auch die Zahlung einer Kaution fällig. Diese ist für den Vermieter insofern nötig, als dass er damit die Schäden, die im Laufe der Mietzeit angefallen sind, bezahlen kann. Häufig wird hierbei ein Betrag von zwei Monatsmieten vereinbart, wobei der Mieter das Recht erhält, diesen in drei gleichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist mit Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch mit Zahlung der ersten Miete fällig.Zahlt der Mieter die Kaution nicht, so denken viele Vermieter immer noch, dass sie ihn nun fristlos kündigen könnten. Doch das ist falsch, denn zur fristlosen Kündigung müsste auch die laufende Miete nicht gezahlt werden. Der Vermieter hat von daher nur die Möglichkeit, den Mieter anzumahnen. Nach mehreren Mahnungen erfolgt der Mahnbescheid, aus dem der Vermieter dann vollstrecken kann. Dabei fallen für jede Mahnung sowie den Mahnbescheid natürlich zusätzliche Kosten an. Hat der Mieter nun eine Rate der Kaution bezahlt, den Rest jedoch nicht, und übersteigt der gesamte geschuldete Betrag inklusive Auslagen und Gebühren einen Betrag von zwei Monatsmieten, ist der Vermieter nun wiederum berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Zahlt der Mieter jedoch aufgrund dieser Kündigung nun die Kaution oder einen Teilbetrag, so entfällt der Grund für die fristlose Kündigung und diese wird nichtig. Das heißt, der Mieter kann auch weiterhin in der Wohnung verbleiben und muss diese nicht räumen. Deshalb ist es ratsam, will man den Mieter aus der Wohnung bekommen, zeitgleich mit der fristlosen auch eine fristgerechte Kündigung auszusprechen. Dann muss der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist in jedem Fall ausziehen, auch wenn die Kaution bis dahin bezahlt wurde.
Mit Hilfe des Mahnbescheids, den man über die ausstehende Kaution erwirkt hat, kann man den folgenden Vollstreckungsbescheid beantragen, sollte der Mieter immer noch nicht gezahlt haben. Dann hat man einen rechtskräftigen Titel, der einem die Forderungen bis zu 30 Jahre lang sichert. Man kann nun zum Beispiel einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung der Forderung beauftragen. Auch eine Kontensperrung ist hierbei möglich, sodass man in jedem Fall dem Mieter sämtliche Möglichkeiten zur Verfügung über Geld nehmen kann. Hier wird er massive Probleme bekommen und in der Regel dann auch kurzfristig zahlen.
Auf Nummer sicher kann man jedoch gehen, indem man sich zu dem gesamten Sachverhalt mit seinem Anwalt auseinander setzt. Dieser weiß dann auch ganz genau, welche Formulierungen bei Mahnungen oder Kündigungen genutzt werden müssen, um dem Mieter auch rechtlich korrekt gegenüber treten zu können.
Zahlt der Mieter jedoch aufgrund dieser Kündigung nun die Kaution oder einen Teilbetrag, so entfällt der Grund für die fristlose Kündigung und diese wird nichtig. Das heißt, der Mieter kann auch weiterhin in der Wohnung verbleiben und muss diese nicht räumen. Deshalb ist es ratsam, will man den Mieter aus der Wohnung bekommen, zeitgleich mit der fristlosen auch eine fristgerechte Kündigung auszusprechen. Dann muss der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist in jedem Fall ausziehen, auch wenn die Kaution bis dahin bezahlt wurde.
Mit Hilfe des Mahnbescheids, den man über die ausstehende Kaution erwirkt hat, kann man den folgenden Vollstreckungsbescheid beantragen, sollte der Mieter immer noch nicht gezahlt haben. Dann hat man einen rechtskräftigen Titel, der einem die Forderungen bis zu 30 Jahre lang sichert. Man kann nun zum Beispiel einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung der Forderung beauftragen. Auch eine Kontensperrung ist hierbei möglich, sodass man in jedem Fall dem Mieter sämtliche Möglichkeiten zur Verfügung über Geld nehmen kann. Hier wird er massive Probleme bekommen und in der Regel dann auch kurzfristig zahlen.
Auf Nummer sicher kann man jedoch gehen, indem man sich zu dem gesamten Sachverhalt mit seinem Anwalt auseinander setzt. Dieser weiß dann auch ganz genau, welche Formulierungen bei Mahnungen oder Kündigungen genutzt werden müssen, um dem Mieter auch rechtlich korrekt gegenüber treten zu können.
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