Freitag, 25. April 2025

Mein Lohn wurde nicht gezahlt

Zunehmend häufiger kommt es heute vor, dass die Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht mehr rechtzeitig bezahlen können. Doch fehlt einem das monatliche Einkommen, kann man wohl auch kaum seine Miete, die Stromrechnung und dergleichen mehr bezahlen. Man muss also mit allen Mitteln versuchen, an sein Geld heran zu kommen. Hierzu sollte zunächst einmal das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Dabei sollte man ihn darauf hinweisen, dass man ebenfalls zahllose Belastungen zu tragen hat und das Geld dringend braucht.

Kann der Arbeitgeber nicht zahlen, folgt eine schriftliche Aufforderung. Dabei muss man genau angeben, welcher Lohn aussteht und wie hoch der Bruttobetrag ist. Dies kann man dem Lohnzettel entnehmen, den viele Arbeitnehmer noch vor Zahlung des Lohns erhalten. In dem Schreiben muss man den Arbeitgeber auffordern, den sich aus dem Bruttobetrag ergebenden Nettolohn binnen einer Frist (meist eine Woche bis zehn Tage) auf das bekannte Konto zu überweisen. Hier kann man auch einen Hinweis einbauen, dass man von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, sollte die Zahlung nicht erfolgen.

Auch wenn man mit dieser schriftlichen Aufforderung keinen Erfolg hat und das Geld nicht fließt, ist sie doch wichtig, da man nur so später evtl. auch in einem gerichtlichen Verfahren, seine Ansprüche durchsetzen kann. Diese Aufforderung muss nochmals gestellt werden, wenn auch der zweite Monat ohne Lohnzahlung verstrichen ist.

Nachdem man zwei Monate kein Geld erhalten hat, sollte man auch von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Das heißt, man darf zu Hause bleiben, der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, auch diese Zeit zu bezahlen. Wer sich unsicher ist, sollte evtl. vorab noch einen Anwalt aufsuchen. Auch bei der Gewerkschaft erhält man qualifizierte Ratschläge zu der richtigen Vorgehensweise.

Sollte drei Monate lang kein Lohn bezahlt worden sein, hat man das Recht fristlos zu kündigen. Insbesondere wenn ein Insolvenzverfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet wurde, ist dies wichtig. Denn in diesen Fällen kann man den ausstehenden Lohn bei der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Insolvenzgeldes einfordern. Das Amt zahlt allerdings für höchstens drei Monate.

Wer nun also nach drei Monaten ohne Lohnzahlung nicht kündigt, der muss damit rechnen, dass ihm mindestens ein Monat an Ansprüchen verloren geht. Dieses Geld kann er nur noch in der Insolventabelle eintragen lassen, wobei mehr als fraglich ist, ob man das Geld dann überhaupt bekommt. Meist wird dies erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens möglich, wenn überhaupt. Und bis dahin dauert es im Schnitt zwei bis drei Jahre. Zudem werden nur geringe prozentuale Anteile des geltend gemachten Lohns bezahlt.

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