Freitag, 29. März 2024

Miete nicht bezahlt

Das wichtigste Gut im Leben eines Menschen ist wohl das eigene Heim. Da sich nun aber nicht Jedermann den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen kann, leben viele auch noch zur Miete. Doch oftmals sind die Mieten sehr hoch, das Einkommen hingegen ist recht gering. Mitunter kann es da schon einmal passieren, dass die Miete nicht gezahlt werden kann. Besonders häufig ist dies dann der Fall, wenn zum Beispiel auch der Arbeitgeber nicht rechtzeitig den Lohn bzw. das Gehalt bezahlt. Doch was passiert, wenn man die Miete nicht bezahlt?

Zunächst einmal wird etwa zehn Tage nach Fälligkeit eine Zahlungserinnerung vom Vermieter eintreffen. In dieser wird der Mieter aufgefordert, die ausstehende Miete zu zahlen. Auch wird hier genau aufgeführt, für welchen Zeitraum die Miete letztlich noch aussteht. Zusätzlich kann der Vermieter auch eine Mahngebühr verlangen. Pauschal werden hierbei meist um die fünf Euro angesetzt. Grundsätzlich ist der Mieter aber nicht verpflichtet, eine Mahnung für die nicht gezahlte Miete auszustellen. Vielmehr gerät der Mieter sofort mit Eintreten der Fälligkeit der Mietzahlung in Verzug, da diese meist mit einem festen Datum im Mietvertrag vereinbart ist. Erhält man dennoch eine freundliche Mahnung, kann man sich glücklich schätzen und sollte umgehend zahlen, um weiteren Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen.

Reagiert man nun nicht auf eine solche Mahnung, hat der Vermieter auch weiter gehende Rechte. Stehen zwei Monatsmieten aus, die bereits fällig, aber noch nicht bezahlt sind, so kann er eine fristlose Kündigung aussprechen und den Mieter zur Räumung der Wohnung binnen einer bestimmten Frist auffordern. Zahlt der Mieter innerhalb dieser Frist, wird die außerordentliche Kündigung unwirksam. Will der Vermieter den Mieter dennoch aus der Wohnung haben, sollte er zusätzlich zur fristlosen Kündigung noch eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist aussprechen. Dann muss der Mieter in jedem Fall zum Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen.

Hilft alles nichts, muss der Vermieter eine Räumungsklage einreichen, die aber mitunter über Monate, teils sogar Jahre laufen kann. Erst danach findet die Zwangsräumung der Wohnung statt. Bis dahin sind viele Mieter aber schon in einer Nacht-und-Nebelaktion aus der Wohnung verschwunden und kaum noch aufzutreiben, sodass der Vermieter auch auf diesen Kosten sitzen bleiben wird.

Grundsätzlich sollte man aber immer das Gespräch mit dem Vermieter suchen, sofern man seine Miete nicht bezahlen kann. Denn in diesen Fällen ist es sinnvoller, dem Vermieter die Situation zu schildern und sich auf eine andere Lösung zu einigen, wie etwa eine Stundung der Miete oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Unter Umständen kann auch die Kaltmiete gesenkt werden.
 
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