Mittwoch, 25. Juni 2025

Vom Sparbuch Geld abheben

Das Sparbuch ist nach wie vor des Deutschen liebste Form, um Geld anzulegen. So herrlich unkompliziert und sicher, erscheint es den meisten immer noch als eine der besten Geldanlagen. Doch wie verhält es sich tatsächlich mit dem Sparbuch und ist es wirklich eine so sichere Geldanlage wie immer wieder beschrieben?

Gerade, wenn man vom Sparbuch Geld abheben will, erweist sich die Sicherheit der Anlage oft als mehr als fraglich. Denn hier kann die Bank jeder Person, die im Besitz des Sparbuchs ist, auch Geld von diesem auszahlen, sofern es nicht durch eine Kennwort geschützt wurde. Dieser Schutz mit Hilfe eines Kennworts ist allerdings nur bei den wenigsten Sparbüchern heute noch zu finden, weshalb hier zum Teil ein Herankommen an das Geld auch durch wild fremde Personen ermöglicht wird. Man kann also nun das Sparbuch einem guten Freund geben und diesen mit der Abhebung eines bestimmten Geldbetrages beauftragen. Verlangt die Bank hierbei keine ausdrückliche Vollmacht oder kontrolliert den Personalausweis des Abhebenden, wird diese Verfügung problemlos möglich sein.

Insofern sollte man immer besonders gut darauf achten, sein Sparbuch so aufzubewahren, dass es Dritten nicht zugänglich ist. Denn in diesen Fällen kann man auch schnell sein blaues Wunder erleben und das ganze Geld vom Sparbuch ist eines Tages weg. Sollte das Sparbuch abhanden gekommen sein, etwa durch Diebstahl oder Verlust, so ist die Bank unverzüglich darüber zu informieren. Hier wird dann eine Verlustbescheinigung angefertigt und in der Regel ein neues Sparbuch ausgestellt. Das bisherige wird dann bei der Bank entwertet, das heißt, es findet ein Vermerk im Computer statt. Sollte dennoch jemand versuchen, von eben diesem entwerteten Sparbuch Gelder abzuheben, ist dies nicht mehr möglich.

Im Übrigen sollte man auch auf seine Kontovollmachten achten. Denn gab es einen großen Familienstreit und man hat jeglichen Kontakt mit bestimmten Angehörigen abgebrochen, sind diese bei der Bank aber noch bevollmächtigt, über die Konten zu verfügen, so können sie dies auch nach wie vor tun. Deshalb sollte man die Vollmachten sofort nach einem solchen Streit widerrufen. Dies sollte dabei schriftlich geschehen. Ein formloses Schreiben an die Bank reicht aber allemal aus.

Dieses kann man direkt vor Ort abgeben, oder aber auch per Einschreiben mit Rückschein an die Bank senden. Dabei sollte man um die Bestätigung über die Löschung der Vollmachten bitten. Erst wenn diese schriftlich vorliegt, kann man davon ausgehen, dass ungeliebte Angehörige auch keinerlei Zugriff mehr auf die Konten haben werden.
 
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