Freitag, 25. April 2025
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Mahnung wegen Mietrückstand
Mit Mietrückständen ist nicht zu spaßen und Mahnungen bezüglich fehlender Miete sollten vom Mieter einer Wohnung unbedingt ernst genommen werden. Hat doch der Vermieter das Recht, seinem Mieter, der mit der Miete im Rückstand ist, die Wohnung zu kündigen. Das Recht liegt in diesen Fällen immer auf der Seite des Vermieters, allerdings wenn er mit fristloser Kündigung droht und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten will, kostet es den Vermieter Geld und Zeit. Doch letzten Endes droht einem Mieter, der seine Miete nicht bezahlen kann, oder will immer die Kündigung.Wenn Mieter aus bestimmten Gründen ihre Miete nicht pünktlich bezahlen können, sollten sie im günstigsten Fall selbst den Kontakt mit dem Vermieter suchen, das Problem darstellen und um Zahlungsaufschub bitten. Doch viele Mieter sehen das nicht so und verhalten sich entsprechend anders. Dabei ist es selbst für Mieter in schwierigen finanziellen Verhältnissen wichtig, dass sie das Geld für Miete und Strom auftreiben und diese Kosten auch regelmäßig bezahlen.
Wer als Mieter seine Miete nicht oder nicht vollständig zum Termin der Fälligkeit an seinen Vermieter überweist, der ist sofort in Verzug. Für die Mahnung darf der Vermieter auch einen Anwalt einschalten, dessen Gebühren der Mieter dann zusätzlich zu bezahlen hat. Spätestens wenn die Mahnung in der Post war, muss also der Mieter reagieren, am besten und im beiderseitigen Interesse ist es, sich mit dem Vermieter zu einigen. Wird eine einvernehmliche Regelung gefunden, wie beispielsweise eine Stundung bis zu einem bestimmten Termin oder eine Ratenzahlung der ausstehenden Miete, hat der Mieter vorerst abwenden können, dass der Vermieter ihm die Wohnung fristlos kündigt. Unter Umständen kann ein Mieter auch Hilfe vom Amt oder vom Arbeitgeber bekommen, um seine Mietrückstände auszugleichen.
Mietschulden führen, auch wenn der Weg oft lang ist, immer zur Wohnungskündigung und am Ende eines gerichtlichen Verfahrens steht die Räumungsklage. Nicht selten passiert es, dass Mieter den Ernst der Lage völlig unterschätzen und sie am Ende ohne Dach über dem Kopf dastehen. Viele, die heute in Unterkünften für Obdachlose leben, würden alles dafür geben, wieder eine Wohnung ihr eigen nennen zu können. Ist die Wohnung wegen Mietrückständen erstmal gekündigt, wird es für den Mieter nicht leicht, eine neue Wohnung anzumieten, denn kein Vermieter nimmt gerne Mieter auf, bei denen von vornherein die Gefahr besteht, dass sie ihre Miete nicht pünktlich bezahlen werden. Viele Vermieter verlangen heute vom Mieter, dass er eine Erklärung des Vorvermieters vorlegt, in der die regelmäßige und pünktliche Zahlung der Miete bestätigt wird.
Wer als Mieter seine Miete nicht oder nicht vollständig zum Termin der Fälligkeit an seinen Vermieter überweist, der ist sofort in Verzug. Für die Mahnung darf der Vermieter auch einen Anwalt einschalten, dessen Gebühren der Mieter dann zusätzlich zu bezahlen hat. Spätestens wenn die Mahnung in der Post war, muss also der Mieter reagieren, am besten und im beiderseitigen Interesse ist es, sich mit dem Vermieter zu einigen. Wird eine einvernehmliche Regelung gefunden, wie beispielsweise eine Stundung bis zu einem bestimmten Termin oder eine Ratenzahlung der ausstehenden Miete, hat der Mieter vorerst abwenden können, dass der Vermieter ihm die Wohnung fristlos kündigt. Unter Umständen kann ein Mieter auch Hilfe vom Amt oder vom Arbeitgeber bekommen, um seine Mietrückstände auszugleichen.
Mietschulden führen, auch wenn der Weg oft lang ist, immer zur Wohnungskündigung und am Ende eines gerichtlichen Verfahrens steht die Räumungsklage. Nicht selten passiert es, dass Mieter den Ernst der Lage völlig unterschätzen und sie am Ende ohne Dach über dem Kopf dastehen. Viele, die heute in Unterkünften für Obdachlose leben, würden alles dafür geben, wieder eine Wohnung ihr eigen nennen zu können. Ist die Wohnung wegen Mietrückständen erstmal gekündigt, wird es für den Mieter nicht leicht, eine neue Wohnung anzumieten, denn kein Vermieter nimmt gerne Mieter auf, bei denen von vornherein die Gefahr besteht, dass sie ihre Miete nicht pünktlich bezahlen werden. Viele Vermieter verlangen heute vom Mieter, dass er eine Erklärung des Vorvermieters vorlegt, in der die regelmäßige und pünktliche Zahlung der Miete bestätigt wird.
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