Mittwoch, 9. Oktober 2024

Privat Insolvenz einleiten

Millionen Menschen sind heutzutage verschuldet, bei einigen ist dieser Schuldenberg noch übersichtlich und aus eigener Kraft wieder wegzubekommen, für viele allerdings gibt es nur noch einen Weg aus den Schulden: Einleitung der Privatinsolvenz. Bevor eine Privatinsolvenz beantragt wird, sollte zunächst einmal ein Schuldnerberater aufgesucht werden, erst wenn dieser auch nicht mehr helfen kann sollte die Privatinsolvenz als letzter Ausweg gewählt werden. So einfach wie sich alles im ersten Moment anhört ist es nicht, der Weg durch die Privatinsolvenz ist sehr steinig, auch wenn am Ende der Erlass der der kompletten Schulden stehen kann.

Die Kosten des Privatinsolvenzverfahrens können je nach Fall sehr unterschiedlich sein, sie belaufen sich etwa zwischen 250 Euro und 2.500 Euro. Da bei einem Privatinsolvenzverfahren ein Rechtsanwalt benötigt wird, bekommt dieser natürlich ein Honorar, berechnet auf gesetzlicher Basis (zwischen 200- 5.000 Euro). Dazu kommt ein Insolvenzverwalter, dieser sorgt für die Geldübergabe bei den Gläubigern, auch er wird nach festen Sätzen bezahlt. Nicht zu vergessen sind die Kosten des Insolvenzverfahrens vor Gericht, hier fallen entsprechende Gerichtskosten an. Je nach finanzieller Lage des Insolventen können die Kosten gestundet oder in Raten abbezahlt werden. Welche Gesamtkosten eine Einleitung der Privatinsolvenz letztendlich mit sich bringt ist von Fall zu Fall verschieden, es kommt immer auch auf die Gesamtschuldensumme an.

Wenn die Privatinsolvenz eingeleitet werden soll, wird zunächst einmal versucht sich außergerichtlich mit den Gläubigern gütlich zu einigen, erst wenn das nicht klappt geht es vors Gericht und der Schuldner kann Privatinsolvenz beantragen. Das Verfahren dauert im Allgemeinen ca. 5- 6 Jahre, kann auch bis zu 7 Jahren gehen. Wer in dieser Zeit alle gerichtlichen Auflagen beherzigt, der hat so die Chance nach 6 Jahren komplett Schuldenfrei zu sein. Doch Achtung, nur einmal im Leben kann Privatinsolvenz beantragt werden, wer wieder in die Schuldenfalle gerät, muss selber wieder dort hinaus kommen.

Eine Privatinsolvenz ist mit vielen Auflagen verbunden, wie zum Beispiel dass der Schuldner keinerlei neue Schulden machen, weder einen neuen Kredit aufnehmen, noch auf Raten einkaufen darf, sonst droht ein Wegfall der Restschuldbefreiung. Der Insolvenzverwalter verteilt das zu pfändende Geld auf die Gläubiger des Schuldners. Alles was über den notwendigen Lebensbedarf des Schuldners hinausgeht, geht an die Gläubiger.

Wenn vor Gericht ein Privatinsolvenzverfahren eingeleitet werden soll, werden auch noch einige Unterlagen zum Antrag benötigt: Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung, Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung, Vermögensverzeichnis, Vermögensübersicht, Verzeichnis der Gläubiger und deren Forderungen, sowie ein Schuldenbereinigungsplan.
 
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