Donnerstag, 8. Mai 2025

Kapitaldeckungsverfahren im Sozialversicherungswesen

Im Versicherungsbereich ist die Kapitaldeckung ein wichtiger Begriff, zumindest im Bereich einiger Versicherungsarten. Diese Kapitaldeckung beruht auf dem sogenannten Kapitaldeckungsverfahren, welches bei verschiedenen Versicherungsformen zur Anwendung kommt. Was aber beinhaltet das Kapitaldeckungsverfahren und wie genau funktioniert es? Ein wesentlicher Inhalt des Kapitaldeckungsverfahrens ist, dass im Grunde stets der Einzahlende sein eigenes Kapital aus der jeweiligen Versicherung erhält.

Was das im Detail bedeutet, lässt sich sehr gut an dem Beispiel einer Kapitallebensversicherung darstellen. Bei der Kapitallebensversicherung ist es so, dass der Versicherte zunächst über viele Jahre hinweg Beiträge in die Versicherung einzahlt. Diese Beiträge werden vom Versicherungsunternehmen angelegt genauer gesagt der Sparanteil. Wenn der Versicherte die Leistung der Kapitallebensversicherung nun später in Anspruch nimmt, falls nämlich der Kapitalbetrag am Laufzeitende fällig wird, bekommt er genau „seine“ Beiträge nebst einem Ertrag wieder ausgezahlt. Es spart also jeder Versicherte für sich selbst und es findet keine Umverteilung der Beiträge statt. Ein ganz anderes Verfahren ist das Umlageverfahren, denn im Zuge dieses Verfahrens findet sehr wohl eine Umverteilung des Kapitals statt.

Das Umlageverfahren ist beispielsweise aus der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung bekannt. In diesem Fall ist das Prinzip nämlich so, dass alle versicherten Personen ihre Beiträge zahlen, die dann in einen großen „Topf“ fließen. Und aus diesem Topf entnimmt die Versicherungsgesellschaft dann Kapital, wenn Leistungen erbracht werden müssen. Wer also zum Beispiel gesetzlich krankenversichert ist und bisher Beiträge in Höhe von beispielsweise 10.000 Euro gezahlt hat, würde dennoch eine Behandlung bezahlt bekommen, die beispielsweise 15.000 Euro kostet. Denn hier spart man nicht für sich selbst, sondern das in der Summe vorhandene Kapital wird im Leistungsfall umverteilt, nämlich immer hin zu demjenigen Versicherten, der es gerade in Form der Leistung benötigt. Ein weiterer Aspekt, der im Zuge des Kapitaldeckungsverfahrens beachtet werden sollte, ist die Tatsache, dass vergleichsweise hohe Kapitalreserven aufgebaut werden.

Die Aufgabe des Versicherers ist es, dieses Kapital in geeignete Anlageformen zu investieren, die möglichst sicher sein sollten. Generell beinhaltet das Kapitaldeckungsverfahren jedoch durchaus ein Risiko, dass Kapitalverluste entstehen können, auch wenn dies gerade bei Lebensversicherern durch verschiedene Mechanismen fast immer verhindert werden kann. Auch im Bereich der Altersvorsorge, nämlich der betrieblichen Altersvorsorge, wird übrigens das Kapitaldeckungsverfahren angewendet. Das ist zum Beispiel bei der Pensionskasse als Form der betrieblichen Altersvorsorge der Fall. Denn alle Beiträge, die der Arbeitnehmer während seines Arbeitslebens in die Pensionskasse einzahlt, werden dort auf ein persönliches „Konto“ gutgeschrieben. Die spätere Rentenzahlung erfolgt dann genau von diesem Konto ausgehen, und nicht aus einem „allgemeinen“ Guthaben aller Mitglieder heraus.
 
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