Freitag, 25. April 2025
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Kapitalisierungsgeschäfte von Renten- und Kapitallebensversicherung
Bei Versicherungsgesellschaften können Verbraucher sich nicht nur gegen viele unterschiedliche Risiken absichern, sondern die Gesellschaften bieten schon viele Jahre auch Produkte an, die dem Aufbau von Vermögen dienen. In diesen Bereich fallen vor allen Dingen die private Rentenversicherung sowie die vielen Varianten der Kapitallebensversicherung, wie zum Beispiel die klassische, die fondsgebundene oder die Lebensversicherung in Form der Britischen LV.Bei einer Kapitallebensversicherung ist es immer so, dass diese zwei Hauptaufgaben hat. Zum einen soll durch regelmäßiges Ansparen eine Rendite erzielt werden, die vor allem aufgrund der Überschussbeteiligung zustande kommt. Zum anderen ist aber für viele Versicherte gerade auch der Versicherungsschutz sehr wichtig, der auf die Versorgung der Angehörigen im Todesfall (des Versicherten) ausgelegt ist. Es gibt aber inzwischen auch Produkte, die der Kapitallebensversicherung sehr ähnlich sind, bei denen aber auf diesen Risiko- bzw. Absicherungsfaktor verzichtet wird. Solche Angebote werden auch als Kapitalisierungsgeschäfte bezeichnet. Hierzulande sind solche Kapitalisierungsgeschäfte bisher noch nicht weit verbreitet, was allerdings in manch anderen Ländern, wie zum Beispiel in Frankreich, ganz anders aussieht.
Das Produkt, welches dem echten Kapitalisierungsgeschäft in Deutschland sicherlich am ähnlichsten ist, ist die private Rentenversicherung. Denn auch hier gibt es keine Versicherung, wenn man einmal von der optionalen Rentengarantiezeit absieht, die es bei Vereinbarung im Vertrag über einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren geben kann. Stattdessen ist die private Rentenversicherung eher als ein Versicherungssparplan oder als eine Sparversicherung zu bezeichnen. Dennoch ist die private Rentenversicherung kein echtes Kapitalisierungsgeschäft, denn dieses ist durch das Fehlen jeder Absicherung im Sinne einer Versicherung gekennzeichnet. Was aber sind nun genau die Inhalte von Kapitalisierungsgeschäften, die übrigens in ihrer Kurzform auch schon einmal als Kapitalisierung bezeichnet werden, auch wenn dieser Begriff nur eine weitreichendere Bedeutung hat?
Der Begriff des Versicherungssparplans kennzeichnet den Inhalt eines Kapitalisierungsgeschäftes schon sehr gut. Es gibt bei diesem Geschäft einen Kunden und die Versicherungsgesellschaft als Anbieter. Zwischen diesen zwei Partien wird ein Vertrag geschlossen, der allerdings streng definiert kein Versicherungsvertrag ist. Die Inhalte sind ähnlich denen der Kapitallebensversicherung oder der Rentenversicherung. Der Kunde zahlt in der Regel monatlich bestimmte Beträge in das Produkt ein, wobei generell auch Einmalzahlungen möglich sind, die dann von der Summe her natürlich höher sind. In der Folge „arbeitet“ das Versicherungsunternehmen dann mit diesen Sparbeiträgen, sodass im günstigen Fall Überschüsse erwirtschaftet werden können. Dem Kunden werden dann Anteile an diesen Überschüssen gutgeschrieben, was die Rendite der Kapitalisierungsgeschäfte ist.
Das Produkt, welches dem echten Kapitalisierungsgeschäft in Deutschland sicherlich am ähnlichsten ist, ist die private Rentenversicherung. Denn auch hier gibt es keine Versicherung, wenn man einmal von der optionalen Rentengarantiezeit absieht, die es bei Vereinbarung im Vertrag über einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren geben kann. Stattdessen ist die private Rentenversicherung eher als ein Versicherungssparplan oder als eine Sparversicherung zu bezeichnen. Dennoch ist die private Rentenversicherung kein echtes Kapitalisierungsgeschäft, denn dieses ist durch das Fehlen jeder Absicherung im Sinne einer Versicherung gekennzeichnet. Was aber sind nun genau die Inhalte von Kapitalisierungsgeschäften, die übrigens in ihrer Kurzform auch schon einmal als Kapitalisierung bezeichnet werden, auch wenn dieser Begriff nur eine weitreichendere Bedeutung hat?
Der Begriff des Versicherungssparplans kennzeichnet den Inhalt eines Kapitalisierungsgeschäftes schon sehr gut. Es gibt bei diesem Geschäft einen Kunden und die Versicherungsgesellschaft als Anbieter. Zwischen diesen zwei Partien wird ein Vertrag geschlossen, der allerdings streng definiert kein Versicherungsvertrag ist. Die Inhalte sind ähnlich denen der Kapitallebensversicherung oder der Rentenversicherung. Der Kunde zahlt in der Regel monatlich bestimmte Beträge in das Produkt ein, wobei generell auch Einmalzahlungen möglich sind, die dann von der Summe her natürlich höher sind. In der Folge „arbeitet“ das Versicherungsunternehmen dann mit diesen Sparbeiträgen, sodass im günstigen Fall Überschüsse erwirtschaftet werden können. Dem Kunden werden dann Anteile an diesen Überschüssen gutgeschrieben, was die Rendite der Kapitalisierungsgeschäfte ist.
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