Dienstag, 16. April 2024

Steuerliche Freibeträge bei einer Schenkung ausschöpfen

In Deutschland werden jährlich viele Milliarden Euro vererbt. Bis zu einer bestimmten Summe ist eine Erbschaft steuerfrei, darüber hinaus ist dann allerdings von den Erben Erbschaftssteuer zu zahlen. Damit diese Steuer nicht anfällt, entscheiden sich nicht wenige Personen, den Erbberechtigten oder auch anderen Personen etwas zu schenken. Der Vorteil besteht im Wesentlichen darin, dass die Freibeträge bei Schenkungen höher sind und auch die Steuer nicht ganz so hoch, wie bei einer zu versteuernden Erbschaft ist.

Zudem hat der Schenknehmer natürlich den Vorteil, dass er direkt über den Vermögenswert verfügen kann. Schenkungen finden aber natürlich auch unabhängig von etwaigen späteren Erbschaften ab. Eine rechtlich bedeutsame Schenkung stellt andere Anforderungen, als wenn man zu Weihnachten oder zum Geburtstag eine Kleinigkeit geschenkt bekommt. Wenn also im Rechtsbereich von einer Schenkung gesprochen wird, dann handelt es sich dabei in der Regel um Schenkungen mit einem höheren Gegenwert im Bereich von mehreren tausend, zehntausend oder hunderttausend Euro. Die Schenkung als solche ist ein sogenanntes zweiseitiges Rechtsgeschäft, denn der Schenkende muss nicht nur durch Übergabe/Übereignung des Sachwertes aktiv werden, sondern der Beschenkte muss den Vermögenswert auch annehmen.

Auch wenn man zunächst meinen könnte, dass eine Schenkung nur Vorteile für den Beschenkten hat, so ist das keineswegs der Fall. Daher müssen zum Beispiel auch die Eltern zustimmen, wenn das noch minderjährige Kind im „größeren Umfang“ eine Schenkung erhalten soll. Von der Definition her handelt es sich bei einer Schenkung um die Übertragung von Eigentum an einer Sache, die jedoch im Gegensatz zu einem Kauf keine direkte Gegenleistung beinhaltet. Denn während sich beim Kauf die Übergabe der Sache und die Zahlung eines Geldbetrages gegenüberstehen, muss der Beschenkte bei der Schenkung keine Gegenleistung erbringen. Es ist vielmehr sogar eine Voraussetzung für eine rechtlich gültige Schenkung, dass die Übertragung des Eigentums unentgeltlich vorgenommen wird.

Auch wenn die Schenkung an sich ein recht positives Rechtsgeschäft ist, so gibt es dennoch nicht selten Streitigkeiten rund um eine erfolgte Schenkung. Meistens treten diese Streitigkeiten nach dem Tod des Schenkenden auf, denn dann fechten nicht selten die Erbberechtigten die Schenkung zu Lebzeiten an, da diese natürlich das zu vererbende Vermögen reduziert hat. Grundsätzlich ist eine Schenkung jedoch ein zulässiges Rechtsgeschäft, welches in der Regel auch nicht rückgängig gemacht werden kann. Natürlich gibt es einige Ausnahmen. Falls der Schenkende zum Zeitpunkt der Schenkung zum Beispiel nicht im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten war oder sogar zur Schenkung genötigt wurde, kann die Schenkung eventuell nicht rechtsgültig sein. Allerdings muss ein solcher Tatbestand natürlich bewiesen werden.
 
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