Freitag, 25. April 2025

Der Baukostenzuschuss als Abgabe an die Versorgungsunternehmen

Der Baukostenzuschuss ist keine der vielen staatlichen Zuschüsse, die Bürger heutzutage unter bestimmten Bedingungen erfüllen können. Zwar wird auch dann von einem Baukostenzuschuss gesprochen, wenn private Immobilieneigentümer zum Beispiel einen Zuschuss beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie erhalten, aber in der Regel ist mit dem Baukostenzuschuss eine Abgabe der Verbraucher gemeint, die an die Energieversorger zu leisten ist. Doch warum ist diese Abgabe zu leisten und was genau beinhaltet der Baukostenzuschuss?

Die Grundlage für die Abgabe ist, dass sowohl das Stromnetz als auch das Gasnetz stetig erweitert, erneuert und instand gehalten werden müssen. Dadurch entstehen für die Netzbetreiber selbstverständlich Kosten, die sie zum Beispiel für die Errichtung neuer Stromnetze übernehmen müssen. Laut Gesetz ist es in Deutschland nun so geregelt, dass die Energiekonzerne nicht alleine auf diesen Kosten sitzen bleiben müssen, sondern auch den Endkunden an den Kosten beteiligen dürfen. Und genau diese Beteiligung wird als Baukostenzuschuss bezeichnet. Die Energieversorger erhalten also einen Zuschuss vom Kunden, der für die Kosten der Neuerrichtung von Gasnetzen, Gasleitungen und Stromnetzen gedacht ist. Die Mehrzahl aller Gaskunden und Stromkunden wird aller Wahrscheinlichkeit nach gar nicht wissen, dass sie diesen Baukostenzuschuss überhaupt zahlen, weil dieser in den meistens monatlich zu zahlenden Abschlägen „verschwindet“.

Zudem gibt es im Bereich der Stromversorgung auch noch eine Ausnahme, was die Zahlung des Baukostenzuschusses angeht. Und zwar ist es bezüglich des Baukostenzuschusses beim Strom so, dass dieser nur unter einer bestimmten Voraussetzung anfällt. Diese Voraussetzung beinhaltet, dass die Anlage, die bei der jeweiligen Immobilie für die Stromversorgung sorgt, eine höhere Gesamtleistung als 30 Kilowatt haben muss. Ist das nicht der Fall, so fällt kein Baukostenzuschuss an. Im Normalfall geht man davon aus, dass eine größere Anlage als 30 Kilowatt für die Versorgung von mehr als vier Wohneinheiten reicht. Es ist demnach beim Baukostenzuschuss im Bereich Strom so, dass zum Beispiel alle Mieter und Eigentümer eines Ein- und Zweifamilienhauses sowie eines Reihenhauses normalerweise keinen Baukostenzuschuss zahlen müssen.

Der Baukostenzuschuss für den Gasversorger fällt jedoch immer an, da es hier keine Befreiung wie beim Strom gibt. Beim Gas können die Gasversorger somit bis zur Hälfte der für die Netz- und Leistungserstellung anfallenden Kosten als Baukostenzuschuss an den Verbraucher weitergeben. Auf der Grundlage dieser Bedingungen ergibt sich durchaus ein ungleiches Verhältnis zwischen den Bürgern hierzulande. Denn wer zum Beispiel in einem Einfamilienhaus lebt und mit Öl heizt muss gar keinen Baukostenzuschuss zahlen, während Personen, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen und mit Erdgas heizen, in den beiden Bereichen Strom und Gas einen Baukostenzuschuss zahlen müssen.
 
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