Freitag, 29. März 2024

Kündbare Anleihen als Besonderheit bei Geldanlagen

Anleihen sind stets so genannte Gläubigerpapiere, da es einen Schuldner und einen Gläubiger gibt. Der Schuldner ist in diesem Fall immer das Unternehmen oder auch der Staat, der die Anleihe emittiert hat, während der Käufer der Rentenpapiere, also in der Regel der Anleger, der Gläubiger ist. Mit dieser Gläubigereigenschaft ist für den Anleger auch die Forderung verbunden, dass er sein Kapital und eventuell auch noch vereinbarte Zinsen erhält.

Zum Recht des Gläubigers gehört normalerweise auch, dass ihm die vereinbarten Zinsen für die Laufzeit der Anleihe zustehen, denn auf die Fälligkeit der Anleihe steht fest. Eine vorherige Kündigung des Rentenpapiers ist meistens nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um kündbare Anleihen, die eine Ausnahme darstellen. Solche kündbaren Anleihen beinhalten, dass entweder der Emittent oder der Inhaber der Anleihe das Recht besitzen, die Anleihe entweder vorzeitig zu tilgen oder zurückzugeben. Da der Emittent natürlich auch festlegt, was in den Anleihebedingungen steht, wird das Recht der vorzeitigen Kündigung selten dem Gläubiger eingeräumt, sondern meistens dem Emittenten selbst.

Allerdings muss der Anleger dennoch nicht jederzeit damit rechnen, dass der Emittent die kündbare Anleihe tatsächlich kündigt und vorzeitig tilgt, sondern es gibt häufig eine Klausel, dass die Kündigung nicht vor dem Erreichen eines bestimmten Zeitpunktes ab der Emission der Anleihe erfolgen darf. Der Emittent wird im Normalfall immer dann von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn er sich einen Vorteil durch die vorzeitige Tilgung seiner Anleihe verspricht. Gemeint ist natürlich ein finanzieller bzw. wirtschaftlicher Vorteil. Ein solcher Vorteil ist zum Beispiel in einer Situation vorhanden, in welcher die Kreditzinsen am Markt in bestimmten Fällen niedriger sind als die Anleihezinsen. Konkret auf die Situation des Emittenten der kündbaren Anleihe bezogen ist damit gemeint, dass die vorzeitige Kündigung dann sinnvoll wäre, falls der Emittent an den Gläubiger einen höheren Zinssatz zahlen muss als er an die Bank für ein Darlehen bezahlen müsste.

Im Normalfall ist eine Kapitalbeschaffung über die Emission einer Anleihe zwar günstiger als ein Bankkredit, aber wenn sich die Marktzinsen entsprechend entwickeln, kann eben auch das Darlehen einmal zur günstigeren Alternative werden. Eine bekannte Form der Anleihe, die zwar in dem Sinne nicht direkt vorzeitig kündbar ist, aber dennoch ebenfalls ein Wahlrecht des Emittenten beinhaltet, ist die Aktienanleihe. Bei dieser Anleihe ist es so, dass der Emittent frei entscheiden kann, ob er die Anleihe als solche weiter laufen lässt, oder ob er den Anleger stattdessen in Aktien „auszahlt“. Der umgekehrte Fall wäre praktisch die Wandelanleihe, denn dort kann nur der Gläubiger entscheiden, ob und wann die Anleihe in Aktien umgewandelt wird.
 
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