Freitag, 25. April 2025
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Steuerfreie Anleihen nur noch als Restbestand
Während steuerfreie Anleihen bei vielen Anlegern bis zum Jahre 2009 noch sehr hoch im Kurs standen, ist die Nachfrage seit Einführung der Abgeltungssteuer nahezu auf Null geschrumpft. Der Grund dafür ist, dass der vorherige Steuerspareffekt, der diese speziellen Anleihen ausgezeichnet hat, heute nicht mehr vorhanden ist. Dieser Steuerspareffekt hat darin bestanden, dass die so genannten Nullkupon-Anleihen, die vielen Anlegern vielleicht auch noch unter der Bezeichnung Zerobonds bekannt sind, keine Zinsen verbrieft haben.Stattdessen konnte der Anleger von Kursgewinnen profitieren, und diese waren im Gegensatz zu Zinsen vor 2009 noch steuerfrei, wenn zwischen dem Kauf der Anleihe und dem späteren Verkauf ein Zeitraum von mindestens einem Jahr und einem Tagt gelegen hat. Durch die Abgeltungssteuer hat sich jedoch insoweit eine wichtige Änderung ergeben, als dass nun auch diese Kursgewinne versteuert werden müssen, und zwar vollkommen unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere. Der Kern der Funktionsweise der Nullkupon-Anleihen, die damals oft noch als steuerfreie Anleihen bezeichnet wurden, war der Wegfall der Zinsen einerseits und der „Ersatz“ durch einen Abschlag andererseits. Der Abschlag wurde beim Kauf der Anleihen vom Nennwert (Nominalwert) des Wertpapiers vorgenommen und ist auch unter der Bezeichnung Disagio bekannt.
Die Höhe des Disagios entsprach dabei in der Regel dem Gesamtzinssatz, den Anleger bei einer „normalen“ Anleihe mit Zinsausschüttung für die jeweiligen Laufzeiten ansonsten bekommen hätten. Auf welcher Basis sich das Disagio bei den steuerfreien Anleihen kalkulieren ließ, zeigt das folgende Beispiel. Lag der Zinssatz einer normalen verzinslichen Anleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren beispielsweise bei sechs Prozent pro Jahr, so erhielt der Inhaber der Anleihe demnach insgesamt 30 Prozent an Zinsen über die Jahre hinweg gutgeschrieben. Bei einer Anleihe mit einem Nennwert von 10.000 Euro wären das also 3.000 Euro gewesen. Die Nullkupon-Anleihe wäre dann an diesem Beispiel orientiert so gestaltet gewesen, dass das Disagio 30 Prozent betragen hätte.
So hätte der Anleger für einen Nominalwert von 10.000 Euro nur 7.000 Euro einzahlen müssen, und dadurch ebenfalls am Ende (bei Rückzahlung) den Ertrag von 3.000 Euro erzielt. Heute werden aufgrund der Abgeltungssteuer kaum noch Nullkupon-Anleihen emittiert, zumal hier sogar inzwischen der Nachteil bestehen würde, dass man die Erträge „auf einen Schlag“, nämlich im Jahr der Rückzahlung versteuern müsste, was dann sicherlich nahezu jeden Freistellungsauftrag „sprengen“ würde. Nur wer vor 2009 noch Zerobonds als steuerfreie Anleihe erworben hat, kann unter der Einhaltung bestimmter Maximal-Disagios weiterhin von einem steuerfreien Ertrag profitieren, wobei diese Disagios sehr niedrig angesetzt sind.
Die Höhe des Disagios entsprach dabei in der Regel dem Gesamtzinssatz, den Anleger bei einer „normalen“ Anleihe mit Zinsausschüttung für die jeweiligen Laufzeiten ansonsten bekommen hätten. Auf welcher Basis sich das Disagio bei den steuerfreien Anleihen kalkulieren ließ, zeigt das folgende Beispiel. Lag der Zinssatz einer normalen verzinslichen Anleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren beispielsweise bei sechs Prozent pro Jahr, so erhielt der Inhaber der Anleihe demnach insgesamt 30 Prozent an Zinsen über die Jahre hinweg gutgeschrieben. Bei einer Anleihe mit einem Nennwert von 10.000 Euro wären das also 3.000 Euro gewesen. Die Nullkupon-Anleihe wäre dann an diesem Beispiel orientiert so gestaltet gewesen, dass das Disagio 30 Prozent betragen hätte.
So hätte der Anleger für einen Nominalwert von 10.000 Euro nur 7.000 Euro einzahlen müssen, und dadurch ebenfalls am Ende (bei Rückzahlung) den Ertrag von 3.000 Euro erzielt. Heute werden aufgrund der Abgeltungssteuer kaum noch Nullkupon-Anleihen emittiert, zumal hier sogar inzwischen der Nachteil bestehen würde, dass man die Erträge „auf einen Schlag“, nämlich im Jahr der Rückzahlung versteuern müsste, was dann sicherlich nahezu jeden Freistellungsauftrag „sprengen“ würde. Nur wer vor 2009 noch Zerobonds als steuerfreie Anleihe erworben hat, kann unter der Einhaltung bestimmter Maximal-Disagios weiterhin von einem steuerfreien Ertrag profitieren, wobei diese Disagios sehr niedrig angesetzt sind.
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