Freitag, 25. April 2025

Eine Bürgschaft für die Miete eingehen

Immer mehr Vermieter verlangen von ihren Mietern die Beibringung einer Bürgschaft für die Mietzahlungen. Dies liegt einfach daran, dass immer mehr Mietnomaden ihr Unwesen treiben und Vermieter mehr Sicherheit für die korrekte Zahlung ihrer Mieten benötigen. Oft wird die Bürgschaft für die Miete von jungen Mietern verlangt, denen man noch weniger vertraut, als Mietern ab dem 30. Lebensjahr. Die Eltern sollen dann eine selbstschuldnerische Bürgschaft für die Miete eingehen, müssen aber nicht unbedingt im Mietvertrag als Mieter auftauchen.

Gerade bei diesen Konstellationen sollte man allerdings Vorsicht walten lassen. Denn auch wenn man seine Kinder liebt und ihnen den Start in ein selbstständiges, eigenes Leben erleichtern will – eine selbstschuldnerische Bürgschaft kann ernste Konsequenzen mit sich bringen. Zahlt der Sprössling seine Miete nicht, so kann der Vermieter bei Vorliegen einer selbstschuldnerischen Bürgschaft sofort und ohne Umschweife auf die Eltern zugehen und die ausstehenden Mietzahlungen von diesen verlangen. Dabei muss der Vermieter, sofern eine selbstschuldnerische und keine „normale“ Bürgschaft vorliegt, nicht einmal versuchen, das Geld zuerst beim eigentlichen Mieter einzutreiben.

Die Eltern müssen zahlen, da sie die Bürgschaft eingegangen sind. Die Kinder lernen daraus aber, dass einem ja mehr Geld zur Verfügung steht, wenn man keine Miete zahlen muss. Evtl. lassen sie dann die Mietzahlungen auch weiterhin schleifen, die Eltern werden jeden Monat erneut zur Zahlung aufgefordert. Sind die Kinder dann noch alleinige Mieter laut Mietvertrag, so können die Eltern die Wohnung noch nicht einmal kündigen.

Um diesen Problemen aus dem Wege zu gehen, sollte man also gar nicht erst auf die Idee kommen, eine selbstschuldnerische Bürgschaft für seine Kinder einzugehen und wenn doch, sollte man eine zeitliche Begrenzung oder eine Begrenzung auf einen Höchstbetrag vereinbaren. In diesen Fällen kann der Vermieter nämlich nicht unbegrenzt auf die Eltern zukommen, sondern nur binnen des vereinbarten Zeitraums oder des maximalen Betrages, für den die Eltern dann gebürgt haben. Eine andere Variante besteht darin, dass die Eltern auch den Mietvertrag mit unterzeichnen, sodass sie die Chance haben, die Wohnung zu kündigen, bevor sie jeden Monat aufs Neue zur Zahlung aufgefordert werden.

Man sollte also trotz familiärer Bande oberste Vorsicht walten lassen, wenn es darum geht, eine Bürgschaft zu übernehmen. Selbst bei den eigenen Kindern sollte man skeptisch sein. Konnten diese bisher nicht gut mit Geld umgehen, wird sich daran auch in der ersten eigenen Wohnung vermutlich nichts ändern, weshalb eine Bürgschaft die Eltern in den finanziellen Ruin stürzen könnte. Um dies zu vermeiden, ist es eben auch wichtig, die Kinder schon frühzeitig zum verantwortungsbewussten Umgang mit Geld zu erziehen.
 
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