Freitag, 25. April 2025

Einen Bürgschaftsvertrag unterzeichnen

Wer heute einen Kredit aufnehmen will, der muss oft auch einen Bürgen für eben diesen beibringen. Denn die Banken verlangen zunehmend mehr Sicherheiten bei der Vergabe von Krediten. Dabei wird die Bürgschaft an sich recht harmlos dargestellt, sie sei nur eine Formalie, nicht weiter tragisch. Doch unterzeichnet man einen Bürgschaftsvertrag, geht man auch ein entsprechend hohes Risiko mit diesem ein.

Grundsätzlich sollte man zunächst einmal abklären, um was für eine Art von Bürgschaft es sich handelt. Geht es um eine Ausfallbürgschaft, so kann der Bürge nur in Anspruch genommen werden, wenn der Schuldner nicht zahlt und auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers unfruchtbar geblieben sind. Handelt es sich jedoch um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, so hat die Bank das Recht, sofort auf den Bürgen zu zu gehen und von diesem das Geld einzufordern. Dabei muss nicht erst eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner durchgeführt worden sein.

Auch sollte man beachten, für welche Schulden die Bürgschaft gilt. In der Regel wird ein bestimmter Kredit für die Bürgschaft zugrunde gelegt. Dieser sollte genau, also mit Darlehensvertragsnummer usw. bezeichnet sein. Allerdings verlangen manche Banken auch eine Bürgschaft, die sich auf alle bestehenden und künftigen Forderungen gegen den Hauptschuldner erstreckt. In diesen Fällen ginge man als Bürge eine Bürgschaft in unbegrenzter Höhe ein, und sollte sich die Sache durchaus noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Denn hier können schnell unüberschaubare Beträge zustande kommen, da man nie einschätzen kann, ob der Hauptschuldner nicht auch ständig neue Schulden macht, neue Kredite aufnimmt, für die man selbst bürgen muss, hat man einen derart gestalteten Bürgschaftsvertrag unterzeichnet.

Um das eigene Risiko einzugrenzen, kann es deshalb sinnvoll sein, die Bürgschaft auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen oder aber zumindest auf einen Höchstbetrag. Dies wird ebenfalls im Bürgschaftsvertrag festgehalten und kann das eigene Risiko eingrenzen. So muss man nur innerhalb des vereinbarten Zeitraums haften oder bis zum maximalen Höchstbetrag, für den man sich verbürgt hat.

Generell sollte man eine Bürgschaft nicht leichtfertig unterschreiben. Hier ist es immer ratsam, die Bürgschaft nur dann zu übernehmen, wenn man den Hauptschuldner auch entsprechend einschätzen kann. Dies ist aber selbst innerhalb der Familie nur in den seltensten Fällen möglich, denn aufgrund dessen, dass der Bürge doch eines Tages in Anspruch genommen wird, kann sich auch schnell ein Zerwürfnis der Familie ergeben. Eine Bürgschaft ist also nicht immer ratsam, da sie oft zu viel Leid und Überschuldung führt. Ein genaues Abwägen, ob eine Bürgschaft übernommen wird oder nicht, ist deshalb immer ratsam.
 
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