Freitag, 25. April 2025

Nichtabnahmeentschädigung erhöht Kosten beim Darlehen

Im Rahmen eines Darlehens fallen für die Kreditnehmer einige Kosten an. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn das Darlehen nicht wie zuvor gedacht genutzt wird. In diesem Fall kann die Bank dem Kunden nämlich eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung in Rechnung stellen. Dabei handelt es sich um ein Entgelt, welches die das Institut für die Bereitstellung des Darlehensbetrages entschädigen soll. Für die Beschaffung und die anschließende Bereitstellung des Darlehens fallen aufseiten der Bank nämlich Kosten an. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Refinanzierungskosten. Wird das Darlehen anschließend nicht wie vorher vereinbart genutzt, dann erhält die Bank keine Zinsen für das Kapital.

Ohne die Nichtabnahmeentschädigung würden der Bank bei Nichtnutzung somit nur Kosten entstehen. Berechnet wird diese Entschädigung bei einem Immobiliendarlehen ähnlich wie eine Vorfälligkeitsentschädigung, sie ist jedoch von dieser zu unterscheiden. Wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird, dann hat der Bankkunde das Darlehen bereits in Anspruch genommen. Er entscheidet sich also frühzeitig für eine Ablösung des Betrages. Wird dem Kunden hingegen eine Nichtabnahmeentschädigung in Rechnung gestellt, dann wurde das beantragte Darlehen noch nicht genutzt. Der Kunde verzichtet in dem Fall darauf, den Betrag ausgezahlt zu bekommen. Das Entgelt für die Nichtabnahme wird vertraglich vereinbart und wird mit einem Prozentsatz oder einer pauschalen Gebühr berechnet. Der Satz liegt häufig bei rund zwei Prozent, gemessen am Darlehensbetrag. Durch die Nichtabnahmeentschädigung können die Kosten für ein Darlehen auch dann erhöht werden, wenn ein Kreditnehmer nur einen Teil des bereitgestellten Geldes in Anspruch nimmt. Ein teilweiser Verzicht kann zum Beispiel bei Finanzierungen eines Immobilienneubaus erfolgen, wenn weniger Geld als zuvor kalkuliert benötigt wird.

Ein vollständiger Verzicht auf die Abnahme eines Darlehens kann hingegen dann realisierbar sein, wenn der Kunde das Geld für den Kauf einer Immobilie aufnehmen wollte. Kam es im Anschluss jedoch nicht zum Immobilienerwerb, kann der Kunde auf die Abnahme verzichten. Im Gegenzug fällt jedoch die Entschädigung an. In anderen Fällen haben Kunden ein Darlehen aufgenommen und im Anschluss festgestellt, dass deutlich günstigere Angebote von anderen Banken angeboten werden. Eine Kündigung des Darlehensvertrages kann nur innerhalb der ersten 14 Tage kostenfrei erfolgen. Bei späterer Kündigung müssen diese vertraglich vereinbarten Kosten gezahlt werden. Ausnahmen können vertraglich vereinbart werden. Insbesondere bei Darlehen für einen Immobilienneubau können Kunden in vielen Fällen einen bestimmten Anteil des Darlehens kostenfrei zurückgeben. Bei Neubauten lassen sich die Kosten während der Bauphase nämlich nicht immer im Vorhinein genau kalkulieren. Aber auch in anderen Fällen können entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Die vollständige Rückgabe nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist aber in den meisten Fällen mit Kosten verbunden.
 
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