Samstag, 26. April 2025

Vorsorgeaufwendungen zur Altersvorsorge absetzen

In Deutschland wird die private Altersvorsorge schon seit vielen Jahren und sogar Jahrzehnten auf unterschiedliche Art und Weise gefördert. Die aktuelle Förderung nennt sich Riester-Rente und besteht in erster Linie aus einer Grundzulage, die jeder Sparer erhält, der zum einen zulagenberechtigt ist und sich zum anderen für einen Riester-Sparvertrag entscheidet. Wer vier Prozent seines Bruttoeinkommens oder mehr pro Monat in diesen Vertrag einzahlt, der kann von der maximalen Grundzulage profitieren, die aktuell bei 154 Euro im Jahr liegt. Noch interessanter wird die Riester-Förderung, wenn der Bezugsberechtigte bereits minderjährige Kinder hat, denn dann kann je nach Geburtsdatum zusätzlich eine Kinderzulage von 185 bzw. 300 Euro beansprucht werden.

Wer nicht sozialversicherungspflichtig ist, kann die Riester-Rente zwar nicht nutzen, dafür steht allerdings dann die sogenannte Basisrente (Rürup-Rente) zur Verfügung. Neben Riester- und Rürup-Rente gibt es noch weitere staatliche Förderungen im Bereich der Altersvorsorge, wie zum Beispiel die Wohnungsbauprämie. Diese wird unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen gezahlt, falls sich der Sparer für einen Bausparvertrag entscheidet. Eine prinzipielle Förderung ist darüber hinaus die Arbeitnehmersparzulage. Diese Zulage wird vom Staat unter der Voraussetzung gezahlt, dass der Verbraucher einen Sparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen bedient. Sowohl die Wohnungsbauprämie als auch die Arbeitnehmersparzulage sind einerseits an die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen gebunden und andererseits von der Höhe der Zulage her definitiv nicht so attraktiv wie die mögliche Grundzulage bei der Riester-Rente. Neben diesen Zulagen gibt es darüber hinaus noch steuerliche Begünstigungen, von denen Sparer profitieren, falls sie privat für das Alter vorsorgen.

Die Begünstigungen bestehen in erster Linie darin, dass ein Teil der gezahlten Sparbeiträge steuerlich geltend gemacht werden kann. Dies bedeutet schlichtweg, dass die Beiträge abgesetzt werden können, sodass sich das zu versteuernde Einkommen reduziert. In der Einkommensteuererklärung müssen die Sparbeiträge in eine bestimmte Rubrik eingetragen werden, die als Vorsorgeaufwendungen bezeichnet wird. Wie der Name bereits sagt, handelt es sich dabei um Aufwendungen, die der finanziellen oder sonstigen Vorsorge dienen. Da dies bei Sparbeiträgen, die für die private Altersvorsorge gedacht sind, definitiv der Fall ist, können diese Ausgaben auch in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Auch die Riester-Rente enthält eine solche steuerliche Begünstigung, denn derzeit ist es so, dass jährliche Sparbeiträge von bis zu 2.100 Euro zu den Vorsorgeaufwendungen zählen bzw. in der entsprechenden Spalte eingetragen werden dürfen. Demzufolge gibt es bei der Förderung der privaten Altersvorsorge nicht nur Zulagen, sondern zusätzlich können Verbraucher auch noch von steuerlichen Begünstigungen profitieren.
 
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