Freitag, 25. April 2025

Mahnbescheid online beantragen

Das Internet gewinnt in unserer heutigen Zeit zunehmend an Bedeutung. Dabei ist es vor allen Dingen wichtig, dass man mit dem Internet viele Dinge deutlich schneller und einfacher gestalten kann. So ist es kein Wunder, dass die Amtsgerichte, die sich mit dem Mahnbescheid und ähnlichem befassen, mittlerweile auch die Antragstellung für den Mahnbescheid online ermöglichen.

Der Gläubiger, der einen Mahnbescheid beantragen will, benötigt hierfür nur wenige Daten und hat die Wahl, ob er den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides online stellen will oder diesen normal ausdrucken und an das Amtsgericht versenden will. Zunächst einmal muss man sein Bundesland auswählen, in welchem der Mahnbescheid ausgestellt werden soll. Danach folgen die üblichen Angaben. Sollte ein Prozessbevollmächtigter, wie ein Anwalt, eingesetzt werden, müssen dessen Daten angegeben werden. Danach folgen die Daten des Gläubigers und des Schuldners.

Ebenfalls muss die Forderung im Mahnbescheid online erfasst werden, samt evtl. Nebenkosten, die man noch geltend machen will. Sofern man dem Gericht weitere Belange bezüglich des Mahnbescheides mitteilen möchte, hat man hierfür ebenfalls eine Möglichkeit, unter dem Punkt Allgemeine Angaben zum Antrag. Nachdem nun alle Angaben gemacht sind, sollten diese noch einmal überprüft werden, ob sie so korrekt sind, danach kann der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides online versandt oder ausgedruckt und direkt beim Gericht abgegeben werden.

Der gesamte Antrag auf einen Mahnbescheid ist also binnen weniger Minuten erfasst und man kann ihn beim Amtsgericht abgeben. So können sich insbesondere kleine Unternehmen viel Zeit sparen und müssen nicht erst extra Formulare im Schreibwarenhandel kaufen oder einen Anwalt mit der Stellung des Antrags beauftragen. Nachdem der Antrag beim Gericht eingegangen ist, wird eine Gebührenrechnung erstellt, die man an das Gericht bezahlen muss. Erst dann kann der Mahnbescheid erstellt und zugestellt werden.

Das Gericht selbst prüft auch hier nicht, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Dies geschieht erst bei Einspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid und dem daraus resultierenden Gerichtsverfahren.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^