Freitag, 19. April 2024

Vorsicht beim Mahnbescheid Vordruck

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ist ein Antrag, der an das Gericht geht. Um die Arbeit für die Gerichte zu vereinfachen, dürfen nur amtlich zugelassene Vordrucke verwendet werden. Diese kann man im Schreibwarenhandel erhalten oder direkt beim zuständigen Amtsgericht. Mittlerweile kann man den Antrag sogar online stellen und die im Web zur Verfügung gestellten Formulare für seinen Antrag einsetzen.

Wer die amtlich zugelassenen Vordrucke nicht verwendet, läuft Gefahr, dass der Antrag auf Erlass des Mahnbescheides nicht bearbeitet wird oder, dass die Bearbeitung deutlich länger dauert. Im Antrag selbst müssen diverse Angaben gemacht werden. Dazu gehören Name und Anschrift des Antragstellers, also des Gläubigers, sowie dieselben Daten des Schuldners. Weiterhin muss ein Prozessbevollmächtigter, sprich ein Anwalt, eingetragen werden, sofern dieser mit dem Vorgang betraut ist. Die Hauptforderung ist ebenfalls einzutragen, sie stellt den offenen Rechnungsbetrag dar.

Die Gesamtforderung hingegen errechnet sich aus der Hauptforderung zuzüglich aller bisher aufgelaufenen Kosten und Auslagen des Gläubigers. Hierzu zählen insbesondere Porto, Mahngebühren und Verzugszinsen, sowie das Honorar für einen evtl. beauftragten Rechtsanwalt. Nachdem der Antrag für den Mahnbescheid beim Gericht eingegangen ist, müssen die Gerichtsgebühren beglichen werden, die sich nach der Höhe der Forderung richten. Dabei wird der Mahnbescheid nur dann erlassen, wenn die Gerichtsgebühren auch tatsächlich beglichen sind. Das heißt, der Gläubiger muss hier zunächst in Vorleistung treten.

Der Mahnbescheid wird dem Schuldner auf dem Postwege zugestellt, eine Zustellungsurkunde beweist den Eingang des Mahnbescheides beim Schuldner. Der Gläubiger erhält keine Abschrift des tatsächlich zugestellten Mahnbescheides, auf dem im Übrigen auch die Gerichtskosten noch der eigentlichen Forderung hinzu addiert wurden, sondern lediglich eine Information darüber, dass der Mahnbescheid erlassen und zugestellt wurde.

Vom Zeitpunkt der Zustellung an hat der Schuldner die Möglichkeit, Einspruch zu erheben, woraufhin ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, in dem die Rechtmäßigkeit der Forderungen geklärt wird. Um hier nicht allzu lange auf all diese Schritte warten zu müssen, ist es also von größter Bedeutung, dass die Gläubiger von Anfang an darauf achten, den richtigen Mahnbescheid Vordruck auszuwählen.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^