Dienstag, 15. Oktober 2024

Das richtige Mahnbescheid Formular

Einen Mahnbescheid kann man nicht selbst ausfüllen, wohl aber den Antrag auf den Erlass eines solchen. Dieser Antrag muss dabei den gängigen Richtlinien der jeweiligen Städte entsprechen, die Formulare erhält man beim Amtsgericht vor Ort oder in einem Schreibwarenhandel.

Dort werden die öffentlich zulässigen und anerkannten Mahnbescheid Formulare verkauft. Allerdings ist nicht mehr nur der manuell erstellte Mahnbescheid gültig, mittlerweile gibt es auch ein maschinelles Verfahren. Bei diesem stellen die Amtsgerichte das Mahnbescheid Formular online zum Download zur Verfügung. Nach dem Download kann das Mahnbescheid Formular dann oftmals direkt am Rechner ausgefüllt werden. Der Versand erfolgt ebenfalls auf elektronischem Wege. Der große Vorteil dieses maschinell erstellten Mahnbescheides, bzw. des Antrags auf selbigen, besteht darin, dass der Mahnbescheid deutlich schneller ausgestellt und an den Schuldner zugestellt werden kann.

Allerdings ist das maschinelle Mahnbescheid Verfahren noch nicht in allen Bundesländern möglich, hier muss man sich jeweils erkundigen, was am eigenen Wohnort, im eigenen Bundesland möglich ist und was nicht. Die Angaben, die im Mahnbescheid Formular erfolgen müssen, sind aber sowohl bei maschinellen, als auch beim manuellen Verfahren gleich. Benötigt werden Name und Anschrift der Gläubiger und der Schuldner. Außerdem muss eine Aufstellung darüber erfolgen, wie hoch die Forderung ist, um die es geht und wie sich diese zusammen setzt. Sind beispielsweise Verzugszinsen oder Mahngebühren enthalten, so müssen diese bei der Forderung gesondert mit ausgewiesen werden.

Beide Formulare zur Beantragung auf Erlass eines Mahnbescheides werden dann per Post oder auf elektronischem Wege an das zuständige Amtsgericht weiter geleitet. Dieses wird jedoch den Antrag nur dann bearbeiten, wenn vorher die Gerichtsgebühren beglichen wurden. Sie richten sich generell nach der Höhe der Forderung, die im Mahnbescheid Formular angegeben ist.

Erst nach Zahlung der Gebühren kann der Mahnbescheid ausgestellt und an den Schuldner verschickt werden. Generell wird hierbei das Gericht jedoch nicht überprüfen, ob die Forderung rechtens ist oder nicht. Dies geschieht erst im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens, sollte der Schuldner Einspruch gegen den Mahnbescheid erheben.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^