Freitag, 4. Juli 2025

Mahnbescheid: Frist nicht verpassen

Wer einen Mahnbescheid erhält, sollte diesen nicht einfach ignorieren, denn dadurch macht er die ganze Sache nur noch schlimmer, statt besser. Nachdem der Mahnbescheid zugestellt wurde, hat man zwei Wochen Zeit, gegen diesen Einspruch zu erheben. Sollte man den Mahnbescheid nicht selbst entgegen genommen, sondern ihn im Briefkasten vorgefunden haben, so erkennt man das Zustellungsdatum auf dem Briefumschlag.

Der Postbote ist verpflichtet, das Datum der Zustellung oder des Einlegens in den Briefkasten auf der offiziellen Zustellurkunde zu vermerken. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist zu laufen, binnen derer man Einspruch gegen den Mahnbescheid einlegen kann. Wird dieser Einspruch nicht eingelegt, erhält man automatisch den Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen kann man ebenfalls innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, wobei wiederum die Frist mit Zustellung des Bescheides zu laufen beginnt.

Wird auch hier auf das Recht zum Widerspruch verzichtet, so kann der Gläubiger die Vollstreckung beantragen. Der Gerichtsvollzieher kann dann das Eigentum pfänden, evtl. wird auch ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt, mit Hilfe dessen der Lohn oder das Konto gepfändet werden können. Wer sich jedoch sicher ist, dass der Mahnbescheid und die ihm zugrunde liegenden Forderungen nicht rechtens sind, der sollte die Frist nicht verstreichen lassen und Einspruch gegen den Mahnbescheid erheben. Denn nur so kann im so genannten strittigen Verfahren, einem Gerichtsverfahren, geklärt werden, ob die Forderung tatsächlich rechtens ist oder nicht.

Wer hingegen alles auf sich zukommen lässt, dem wird unterstellt, die Forderungen seien berechtigt und er muss mit einer entsprechenden Vollstreckung seines Vermögens rechnen. Deshalb sollte man im eigenen Interesse seine Post regelmäßig kontrollieren und prüfen, ob evtl. geltend gemachte Forderungen wirklich so korrekt sind.

Die Auswirkungen, die ein verspäteter Einspruch hätte, sind zwar noch nicht endgültig, da erst der Vollstreckungsbescheid ausgestellt werden muss und man nochmals zwei Wochen Zeit erhält, sich gegen diesen zu wehren, dennoch ist es immer besser, auf solche Forderungen zeitnah zu reagieren. Je weiter ein Verfahren fortgeschritten ist, desto weiter steigen die Kosten an. Ist die Forderung rechtens, müssen die angefallenen Kosten dann ebenfalls vom Schuldner beglichen werden.
 
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