Samstag, 5. Oktober 2024
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Muster für Kaufvertrag mit Ratenzahlung
In der heutigen Zeit wird sehr viel "auf Pump" gekauft Jeder 2. hat in seiner Wohnung etwas stehen, dass er in Raten abbezahlt. Dabei stellt sich natürlich die Frage: Was muss in einem Kaufvertrag, der Raten vereinbart, alles unbedingt drin stehen?Kaufvertrag:
Grundsätzlich muss erst einmal ein Kaufvertrag geschlossen werden. Ein Kaufvertrag besteht nach deutschem Recht aus "zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Sache und der Käufer zur Bezahlung des Preises und der Abnahme der Sache verpflichten (§433 BGB). D. h. Der Verkäufer verpflichtet sich die Ware zu liefern und den Kaufpreis anzunehmen, der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung an Annahme der Ware. Der Kaufvertrag muss in keiner bestimmten Form erfolgen, allerdings müssen lt. Gesetz bestimmte Verträge schriftlich erfolgen meist durch notarielle Beglaubigung (z.B. Hauskauf). Zur Beweispflicht wird allerdings bei größeren Kaufverträgen zur Schriftform geraten.
Sind im Kaufvertrag keine gesonderten Regelungen getroffen, gelten die gesetzlichen Regelungen zu Lieferung, Mängel, Zahlungsbedingungen usw.
Ratenzahlung:
Eine Ratenzahlung ist nicht immer möglich, manche Verkäufer, oft Versandhändler o.ä. bieten allerdings die Möglichkeit einer Ratenzahlung, damit auch jeder sich bestimmte Waren leisten kann und somit wird der Umsatz gesteigert.
Eine Ratenzahlung wird in den Zahlungsbedingungen des Kaufvertrages geregelt. Hier müssen genaue Termine aufgeführt sein z.B. pro Monat x Euro oder xx Euro Anzahlung, Rest in x Euro Raten, dadurch kann die genau Laufzeit der Ratenzahlung berechnet werden und ist ersichtlich. Geregelt sollte auch werden, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, falls eine Rate nicht bezahlt wird. Normalerweise wird eine fällige Rate angemahnt mit der Androhung gerichtlicher Schritte. Falls der Verkäufer auf Bezahlung von Zinsen besteht, werden auch diese in den Zahlungsbedingungen geregelt. Hierbei gibt es einmal die Möglichkeit eines Festzinssatzes über den gesamten Zeitraum oder aber eines variablen Zinssatzes, der sich am Marktzins orientiert. Aus Sicht des Verkäufers wird hier sicher ein Festzinssatz sinnvoll sein, da er keinem Risiko unterworfen ist.
Zum Schutz des Verkäufers sollte im Kaufvertrag außerdem geregelt werden, dass die Ware bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt, damit der Verkäufer bei Nichtbezahlen der Raten berechtigt ist, sich die Ware vom Käufer wieder aushändigen zu lassen.
Ratenzahlungsverträge sind heutzutage gang und gäbe und werden von den meisten Verkäufern angeboten.
Grundsätzlich muss erst einmal ein Kaufvertrag geschlossen werden. Ein Kaufvertrag besteht nach deutschem Recht aus "zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Sache und der Käufer zur Bezahlung des Preises und der Abnahme der Sache verpflichten (§433 BGB). D. h. Der Verkäufer verpflichtet sich die Ware zu liefern und den Kaufpreis anzunehmen, der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung an Annahme der Ware. Der Kaufvertrag muss in keiner bestimmten Form erfolgen, allerdings müssen lt. Gesetz bestimmte Verträge schriftlich erfolgen meist durch notarielle Beglaubigung (z.B. Hauskauf). Zur Beweispflicht wird allerdings bei größeren Kaufverträgen zur Schriftform geraten.
Sind im Kaufvertrag keine gesonderten Regelungen getroffen, gelten die gesetzlichen Regelungen zu Lieferung, Mängel, Zahlungsbedingungen usw.
Ratenzahlung:
Eine Ratenzahlung ist nicht immer möglich, manche Verkäufer, oft Versandhändler o.ä. bieten allerdings die Möglichkeit einer Ratenzahlung, damit auch jeder sich bestimmte Waren leisten kann und somit wird der Umsatz gesteigert.
Eine Ratenzahlung wird in den Zahlungsbedingungen des Kaufvertrages geregelt. Hier müssen genaue Termine aufgeführt sein z.B. pro Monat x Euro oder xx Euro Anzahlung, Rest in x Euro Raten, dadurch kann die genau Laufzeit der Ratenzahlung berechnet werden und ist ersichtlich. Geregelt sollte auch werden, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, falls eine Rate nicht bezahlt wird. Normalerweise wird eine fällige Rate angemahnt mit der Androhung gerichtlicher Schritte. Falls der Verkäufer auf Bezahlung von Zinsen besteht, werden auch diese in den Zahlungsbedingungen geregelt. Hierbei gibt es einmal die Möglichkeit eines Festzinssatzes über den gesamten Zeitraum oder aber eines variablen Zinssatzes, der sich am Marktzins orientiert. Aus Sicht des Verkäufers wird hier sicher ein Festzinssatz sinnvoll sein, da er keinem Risiko unterworfen ist.
Zum Schutz des Verkäufers sollte im Kaufvertrag außerdem geregelt werden, dass die Ware bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt, damit der Verkäufer bei Nichtbezahlen der Raten berechtigt ist, sich die Ware vom Käufer wieder aushändigen zu lassen.
Ratenzahlungsverträge sind heutzutage gang und gäbe und werden von den meisten Verkäufern angeboten.
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