Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Vereinbarung zur Ratenzahlung aushandeln
Die Verschuldung von Privathaushalten wächst seit einigen Jahren rasant an. Schuld sind unter anderem das Überangebot an Krediten und die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Viele Menschen übernehmen sich mit ihren finanziellen Verpflichtungen und können ihre Rechnungen irgendwann nicht mehr bezahlen. Wer Schulden gemacht hat, sollte nach Kräften versuchen diese wieder abzubauen, bevor der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragt wird.Der einfachste Weg um vorhandene Schulden abzubauen ist die Ratenzahlung, wenn es aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, den fälligen Betrag in einer Summe zu zahlen. Nicht jeder Gläubiger ist jedoch zu einer Ratenzahlung bereit und die Forderung wird an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro abgegeben. Diese Institutionen kosten Geld, welches vom Schuldner zu zahlen ist. Allerdings ist der Vorteil, dass diese Instanzen fast immer die Möglichkeit zur Ratenzahlung anbieten.
Bei der Vereinbarung sollte der Schuldner einige Punkte beachten. Wichtig ist es beispielsweise, dass die Gesamtsumme vorab noch einmal schriftlich festgehalten wird. Oftmals verliert der Zahler den Überblick, wenn die Schuldsumme sehr hoch ist. Die meisten Inkassodienste verlangen vom Schuldner umfassende Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse. Der Schuldner ist nicht verpflichtet diese Angaben zu machen, allerdings könnte bei einer Weigerung das Gericht mit der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung beauftragt werden. Dieser Weg ist zu vermeiden, da die Kreditwürdigkeit für viele Jahre zerstört ist, wenn der Offenbarungseid geleistet werden musste.
Kommt der Schuldner weder mit dem Gläubiger selbst, noch mit dem Inkassounternehmen zu einer Einigung, sollte eine Schuldnerberatung aufgesucht werden. Die erfahrenen Mitarbeiter sind versierter im Umgang mit den Gläubigern und können mit speziellen Formulierungen eher das Einverständnis des Gläubigers erwirken. Nicht selten schafft es der Berater sogar, einen Vergleich für den Schuldner auszuhandeln. Von einem Vergleich ist die Rede, wenn der Gläubiger bereit ist einen Teil der Forderung zu erlassen, gegen die sofortige Zahlung des Restbetrags. In seltenen Fällen ist der Gläubiger sogar zu einem Vergleich bereit, wenn dieser auf Raten abgezahlt wird.
Das ist besonders dann der Fall, wenn die Verschuldung schon viele Jahre besteht und der Schuldner möglicherweise das Insolvenzverfahren eröffnen muss. Meist genügt der bloße Hinweis auf eine mögliche Insolvenz und der Gläubiger ist zumindest mit einer Ratenzahlung einverstanden. Gerade bei hohen Schulden ist es so, dass die einzelnen Gläubiger im Insolvenzfall nur einen Bruchteil der eigentlichen Forderung erhalten.
Bei der Vereinbarung sollte der Schuldner einige Punkte beachten. Wichtig ist es beispielsweise, dass die Gesamtsumme vorab noch einmal schriftlich festgehalten wird. Oftmals verliert der Zahler den Überblick, wenn die Schuldsumme sehr hoch ist. Die meisten Inkassodienste verlangen vom Schuldner umfassende Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse. Der Schuldner ist nicht verpflichtet diese Angaben zu machen, allerdings könnte bei einer Weigerung das Gericht mit der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung beauftragt werden. Dieser Weg ist zu vermeiden, da die Kreditwürdigkeit für viele Jahre zerstört ist, wenn der Offenbarungseid geleistet werden musste.
Kommt der Schuldner weder mit dem Gläubiger selbst, noch mit dem Inkassounternehmen zu einer Einigung, sollte eine Schuldnerberatung aufgesucht werden. Die erfahrenen Mitarbeiter sind versierter im Umgang mit den Gläubigern und können mit speziellen Formulierungen eher das Einverständnis des Gläubigers erwirken. Nicht selten schafft es der Berater sogar, einen Vergleich für den Schuldner auszuhandeln. Von einem Vergleich ist die Rede, wenn der Gläubiger bereit ist einen Teil der Forderung zu erlassen, gegen die sofortige Zahlung des Restbetrags. In seltenen Fällen ist der Gläubiger sogar zu einem Vergleich bereit, wenn dieser auf Raten abgezahlt wird.
Das ist besonders dann der Fall, wenn die Verschuldung schon viele Jahre besteht und der Schuldner möglicherweise das Insolvenzverfahren eröffnen muss. Meist genügt der bloße Hinweis auf eine mögliche Insolvenz und der Gläubiger ist zumindest mit einer Ratenzahlung einverstanden. Gerade bei hohen Schulden ist es so, dass die einzelnen Gläubiger im Insolvenzfall nur einen Bruchteil der eigentlichen Forderung erhalten.
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